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/ ©APA/MAX SLOVENCIK
Urteil nicht rechtskräftig

Brutales Verbrechen: Lebenslange Haft und Einweisung nach Doppelmord in Wien

Ein 51-Jähriger ist am Montag wegen zweifachen Mordes am Wiener Straflandesgericht zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden. Zusätzlich wurde der Mann in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.

von Janine Ploner
Janine Ploner 5 Minuten Online Redaktion
2 Minuten Lesezeit(410 Wörter)

Der Angeklagte soll zu Jahresbeginn einen Apotheker und eine junge Mutter brutal getötet haben. Der unterstandslose Pole galt laut einem psychiatrischen Gutachten als zurechnungsfähig, ist aber infolge einer schweren Persönlichkeitsstörung hochgefährlich.

Heimtückisch gehandelt

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 51-Jährige meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Mildernd wurde seine schwere Persönlichkeitsstörung gewertet, aber erschwerend waren die beiden brutalen Verbrechen, seine heimtückischen und für die Opfer qualvolle Taten, der Einsatz von Waffen und seine Vorstrafen.

Apotheker und junge Mutter ermordet

Dem 51-Jährigen wird angelastet, in der Nacht auf den 1. Jänner 2023 in der Donaustadt den 74-jährigen Apotheker erschlagen und in der Nacht auf den 8. Jänner die 31-jährige zweifache Mutter in Floridsdorf erschlagen und auch erstochen zu haben. Die Frau starb wie der Pharmazeut an multiplen Verletzungen. Der Angeklagte – selbst zweifacher Vater – behauptete zunächst, er habe mit den beiden Fällen nichts zu tun. Er sei gar nicht der Mann, den die Staatsanwaltschaft angeklagt habe, sondern heiße ganz anders. Auf die Frage des vorsitzenden Richters des Schwurgerichts, Wolfgang Etl, ob er sich schuldig oder nicht schuldig bekennen würde, meinte der Mann mit leiser Stimme: „Ich weiß nichts.“ Diese Antwort gab der 51-Jährige dann immer wieder auf die Fragen des Gerichts. Er könne sich an die Bluttaten nicht erinnern.

Mehrfach vorbestraft

Laut seiner Anwältin Astrid Wagner könne sich ihr Mandant gar nicht vorstellen, die brutalen Tötungsdelikte begangen zu haben. Er sei „ein friedliebender Mensch“, sagte die Verteidigerin vor Prozessbeginn zu Journalisten. Der Mann, der bereits in Deutschland mehrfach vor Gericht gestanden ist und im Vorfeld seine Lebensgefährtin geschlagen haben soll, wurde auch durch an den Tatorten sichergestellte DNA-Spuren sowie Blut der Opfer auf seiner Kleidung und auch durch Bilder aus den Überwachungskameras schwer belastet. Die beiden Getöteten dürften aus reinem Zufall Opfer des mutmaßlichen Gewaltverbrechers geworden sein.

Angeklagter medikamentös behandelt

Nach Angaben seiner Verteidigerin werde der Mann derzeit in Haft aufgrund seiner Erkrankung medikamentös behandelt. Für Anwältin Wagner wäre auch die Unterbringung aufgrund seiner Zurechnungsunfähigkeit in Betracht gekommen. Der Mann habe seiner Anwältin gegenüber „von schwarzen Gestalten“ gesprochen, die ihn verfolgen würden. Er hätte ein „völlig irrationales Verhalten“ an den Tag gelegt. „Es bleiben durchaus Zweifel“, meinte Wagner beim Schlussplädoyer. (APA/red; 13.11)

Weiteres:

Ursprünglich war die Verhandlung für zwei Tage anberaumt. Allerdings wurde auf die Zeugenaussage der Freunde des Apothekers und des Ehemannes der 31-Jährigen einvernehmlich verzichtet. Das Gericht wollte ihnen den Auftritt bei Gericht aufgrund der psychischen Belastung ersparen. Ihre Einvernahmen wurden schriftlich verlesen, deshalb konnte das Prozessprogramm schneller abgespult werden. Den Angehörigen beider Familien wurden mehr als 200.000 Euro Schmerzengeld zugesprochen. Ob der 51-Jährige das jemals zahlen wird können, war fraglich.

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