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Pflegebonus-Upgrade: Wie sich der 1.500-Euro-Bonus nun verbessert

Neue Richtlinien wurden für den 1.500-Euro-Pflegebonus eingeführt, um pflegenden Angehörigen mehr Unterstützung zu bieten. Der Nationalrat hat kürzlich bedeutende Änderungen beschlossen.

von Julia Waldhauser
Teamfoto von 5min.at: Julia Waldhauser ist für die Online-Redaktion Graz tätig.
2 Minuten Lesezeit(354 Wörter)

Seit Juli 2023 gewährt Österreich pflegenden Angehörigen einen Pflegebonus in der Höhe von 1.500 Euro jährlich – ein Zeichen der Anerkennung und Unterstützung. Dieser finanzielle Beistand wird in zwölf monatlichen Tranchen ausgezahlt und war anfänglich an klare Bedingungen geknüpft: „Den Bonus erhält, wer einen nahen Angehörigen schon seit mindestens einem Jahr überwiegend pflegt und ein monatliches Nettoeinkommen unter 1.500 Euro hat. Außerdem muss der betreute Angehörige Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 4 haben,“ heißt es seitens des Parlaments. 

Nationalrat überarbeitet Pflegebonus

Kürzlich beschloss der Sozialausschuss des Nationalrats, unterstützt von den Regierungsparteien ÖVP und Grüne, bestimmte Facetten des Pflegebonus zu überarbeiten. Erstens wurde eine rechtliche Grundlage geschaffen, damit Sozialgerichte Ansprüche auf Rückzahlung oder Beschwerden von Angehörigen behandeln können, die sich ungerechterweise vom Pflegebonus ausgeschlossen fühlten. Zweitens wurden Klarstellungen im Bundespflegegeldgesetz vorgenommen, um Einkommensnachweise von pflegenden Angehörigen und Meldepflichten zu präzisieren. Diese Anpassungen streben vor allem Klarheit und Rechtssicherheit in diesen Bereichen an.

Koalition beharrt auf eigenen Plänen

Trotz des Widerstands von Oppositionsparteien wie der FPÖ, SPÖ und NEOS konnten ihre Forderungen nicht durchgesetzt werden. Die FPÖ drängte auf die Einrichtung eines landesweiten Entschädigungsfonds für COVID-19 und die Einbindung von Häftlingen in die gesetzliche Rentenversicherung. Die SPÖ setzte sich für einen erleichterten Zugang zur Schwerarbeitspension für Pflegekräfte ein, während die NEOS eine schnelle Neubesetzung des vakanten Stuhls in der Alterssicherungskommission forderten. Doch diese Anträge erhielten im Ausschuss keine Unterstützung, da die Koalitionsparteien bei ihren bisherigen Vorstellungen blieben.

Ein Bild auf 5min.at zeigt Bundesminister Johannes Rauch.
©BKA / Florian Schrötter
Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) sichert Berichtsveröffentlichung bis Januar zu.

Sozialminister Rauch verteidigt Regierung im Ausschuss

Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) verteidigte die Regierung im Ausschuss gegen den Vorwurf der Untätigkeit. Er betonte die klare Haltung der Bundesländer während der Verhandlungen über den Finanzausgleich, in denen finanzielle Hilfe für die Pflege gefordert wurde, jedoch ohne Einmischung von außen. Darüber hinaus versprach er die Veröffentlichung des neuesten Berichts bis zum 31. Januar und sagte zu, im Dezember Ergebnisse bezüglich der Forderung nach „Lohn statt Taschengeld“ vorzulegen.

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