Eisverkäuferin siegt vor Gericht: 6.000 Euro Entschädigung erstritten
Selbst nach einer Kündigung und unrechtmäßigen Gehaltsabzügen, kämpfte eine junge Eisverkäuferin aus der Steiermark um ihre Rechte. Nach einem erfolgreichen Rechtsstreit erhielt sie eine Entschädigung von 6.000 Euro.
Eine junge Eisverkäuferin aus der Steiermark erlebte eine turbulente Zeit, nachdem sie von ihrem Arbeitgeber unrechtmäßig gekündigt wurde. Obwohl ihr befristeter Dienstvertrag keine Klausel für eine vorzeitige Beendigung vorsah, fand sie sich plötzlich ohne Anstellung wieder. Als sie Unterstützung suchte, wurde deutlich, dass ihr Gehalt irrtümlich wegen angeblicher Fehlstunden gekürzt wurde.
Zu wenig Stunden, zu viel Engagement – Rechtliche Auseinandersetzung bringt Klarheit
Die Überprüfung ihrer Arbeitsaufzeichnungen offenbarte ein Missverhältnis: Die Verkäuferin war stets bereit und motiviert zu arbeiten, erhielt jedoch weniger Arbeitsstunden als vereinbart. Trotzdem hatte sie sogar Überstunden geleistet. Mit dieser Unregelmäßigkeit konfrontiert, beschloss sie, den Fall vor Gericht zu bringen.
Rechtliche Einigung für Steirerin
In einer gerichtlichen Einigung konnte die Eisverkäuferin einen Vergleich erzielen. Sie erhielt insgesamt 6.000 Euro als Entschädigung für die ungerechtfertigte Kündigung und die unrechtmäßigen Gehaltskürzungen, wie die Arbeiterkammer Steiermark verkündet.