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Vorsicht: AK Konsumentenschutz warnt vor Onlineticket-Täuschungen
AK Kärnten Konsumentenschützer Herwig Höfferer bearbeitete den Fall der Onlinetickettäuschungen erfolgreich.

Vorsicht: AK Konsumentenschutz warnt vor Onlineticket-Täuschungen

Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer hat eine dringliche Warnung herausgegeben, nachdem eine Zunahme von Beschwerden über irreführende Praktiken beim Kauf von Onlinetickets für Veranstaltungen verzeichnet wurde.

von Nadia Alina Gressl
Nadia Gressl 5 Minuten
2 Minuten Lesezeit(341 Wörter)

Insbesondere wurden Missachtungen der rechtlichen Rahmenbedingungen bei Eventabsagen aufgedeckt, die zu finanziellen Verlusten und Enttäuschungen bei den Käufern führten. Der Fokus der Beschwerden liegt auf dem interaktiven Zombie-Theater „Zombie Inferno – Theatre of Horror“ des deutschen Veranstalters Show Slot GmbH, das im Jahr 2021 zahlreiche Konsumenten enttäuschte. Insgesamt 15 Personen aus Kärnten wandten sich an die Konsumentenschützer der AK Kärnten aufgrund von Problemen mit diesem Veranstalter.

Keine Information zur Rückerstattung

Ursprünglich sollte die Veranstaltung im März 2021 in Kärnten stattfinden. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie wurde die Aufführung mehrmals verschoben und schließlich komplett abgesagt. Die betroffenen Ticketinhaber wurden per E-Mail benachrichtigt und erhielten lediglich die Information über ein Ersatzprogramm, ohne Aussicht auf eine Rückerstattung ihrer Ticketkosten.

Recht auf volle Rückerstattung

Herwig Höfferer, Konsumentenschützer der AK, berichtete über die Situation: „Der deutsche Veranstalter hat die Konsumenten hingehalten und sich geweigert, die Tickets gemäß der gültigen Rechtslage in Österreich zu erstatten.“ Gemäß österreichischem Recht haben die betroffenen Konsumenten in einem solchen Fall Anspruch auf die volle Rückerstattung der Ticketkosten. Trotz wiederholter Aufforderungen seitens der AK Kärnten, die Rechtslage zu respektieren, ignorierte die Show Slot GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main sämtliche Kontaktaufnahmen. Letztendlich musste der Rechtsweg beschritten werden, um die Rückerstattung vor Gericht zu erwirken.

Vor Gericht durchgesetzt

Höfferer erklärte weiter: „Wir haben erfolgreich die Rückerstattung der vollen Ticketpreise vor Gericht durchgesetzt.“ Derzeit tourt der Veranstalter weiterhin mit Shows und Musicals wie „Fuck ju Göthe“, „Footloose“, „Flashdance“ und „Rock of Ages“ durch Österreich.

Der AK Konsumentenschutz empfiehlt beim Kauf von Tickets im Internet folgende Vorsichtsmaßnahmen:

  • Überprüfen Sie die Seriosität des Ticketverkäufers.
  • Recherchieren Sie im Internet nach Bewertungen und Informationen über das Event und den Veranstalter, um aus den Erfahrungen anderer zu lernen.
  • Überprüfen Sie bei Musiktourneen die offiziellen Tour-Webseiten, um den offiziellen Ticketpartner im jeweiligen Gastland zu identifizieren, um den Kauf von gefälschten oder überteuerten Tickets zu vermeiden.

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