Mit Kokain gedealt: Kärntner Drogen-Wirt kommt vor Gericht
Weil ein Villacher Wirt sein Restaurant als Drogenumschlagplatz verwendet hatte, muss er sich am Mittwoch vor dem Landesgericht verantworten. Drei weitere Personen wurden angeklagt.
Den insgesamt vier Erwachsenen wird zur Last gelegt, „in verschieden Täterschaftsformen in Villach, Mitglieder einer kriminellen Vereinigung“ zu sein – so heißt es von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Die Vier sollen mit mehreren hundert Gramm Kokain gedealt haben. Einer von ihnen, ein Villacher Gastronom, soll sein Restaurant als Drogenumschlagplatz verwendet haben.
Vor Gericht
Am kommenden Mittwoch, dem 22. November, müssen sich die Vier vor dem Klagenfurter Landesgericht verantworten. Ihnen wird Suchtgifthandel, unerlaubter Umgang mit Suchtgift und Vorbereitung von Suchtgifthandel vorgeworfen. Die Verhandlung startet um 9.30 Uhr und ist für den ganzen Tag angesetzt.
Häufig gestellte Fragen
Die Polizei ermittelt, die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz, und ein Gericht urteilt und verhängt eine Strafe.
- Wer Suchtgift verkauft und dabei die Grenzmenge überschreitet, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren rechnen.
- Mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren kann rechnen, wer die Straftat gewerbsmäßig begeht, schon einmal wegen einer Straftat verurteilt wurde, Mitglied einer kriminellen Vereinigung ist oder die Grenzmenge fünfzehnfach überschritten hat.
- Wer Mitglied einer kriminellen Vereinigung ist und schon einmal wegen einer Straftat verurteilt wurde, oder Mitglied einer Verbindung einer „größeren Zahl von Menschen zur Begehung solcher Straftaten“ ist oder die Grenzmenge fünfundzwanzigfach überschritten hat, kann zu einer Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahren verurteilt werden.
- Eine Freiheitsstrafe von zehn bis zwanzig Jahren oder lebenslänglich, bekommt derjenige, der „in einer Verbindung einer größeren Zahl von Menschen zur Begehung solcher Straftaten führend tätig ist“
Die Grenzmenge im Suchtmittelrecht ist ausschlaggebend für die Strafandrohung. Sollte diese Grenzmenge überschritten worden sein, gehen die Gerichte nicht mehr davon aus, dass die Suchtmittel für den Eigengebrauch, sondern für den Suchtgifthandel verwendet werden sollten. Auch der Reinheitsgrad des Suchtmittels spielt bei der Rechtssprechung eine wichtige Rolle.
Bei Kokain beläuft sich die Grenzmenge auf 15 Gramm, bei Marihuana sind es 20 Gramm und bei Heroin 3 Gramm. Eine Liste aller Suchtmittel-Grenzmengen findest du hier.
Nein, es macht keinen Unterschied, ob man sich nun wegen zum Beispiel Marihuana oder Heroin vor Gericht verantworten muss. Ausschlaggebend sind die Grenzmengen.
Das Strafmittelgesetz findest du hier.