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/ ©APA/MARKUS STEGMAYR
Ein 63-Jähriger verstarb nach einem Faustschlag seines Sohnes in Tirol

Vier Jahre Haft: Sohn tötete Vater mit Schlag

Ein 32-Jähriger ist am Montag am Innsbrucker Landesgericht wegen des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.

von Nadia Alina Gressl
Nadia Gressl 5 Minuten
3 Minuten Lesezeit(601 Wörter)

Nachdem er vergangenen Juni seinem 63-jährigen Vater in Bad Häring (Bezirk Kufstein) bei der Hochzeit seiner Schwester einen Faustschlag versetzt haben soll und dieser daraufhin verstarb. Er hatte sich zu Beginn des Prozesses teilweise schuldig bekannt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Ohne zu denken“

Vater und Sohn hatten sich bei der Hochzeit unter anderem auf einem Parkplatz vor einem Gasthaus gestritten, wo es zu dem folgenschweren Vorfall gekommen war. Wie der Angeklagte vor Gericht beteuerte, hatte ihm sein Vater im Zuge des Streits „zuerst einen Schlag mit der flachen Hand versetzt“, anschließend habe er „ohne nachzudenken mit der Faust zugeschlagen.“ Der 63-Jährige hatte dadurch einen Gefäßabriss im Bereich eines Hirnbasisgefäßes erlitten und war im Anschluss trotz Reanimation verstorben.

Er war alkoholisiert

Der Streit sei einfach „eskaliert“, schilderte der 32-Jährige vor Gericht weiters, der zum Zeitpunkt der Tat rund 1,7 Promille Alkohol im Blut hatte. „Zuerst stritten wir uns am Gang vor den Toiletten im Gasthaus, dann ging es am Parkplatz vorne draußen weiter.“ Nach dem Schlag des Vaters habe er lediglich „körperlichen Schmerz empfunden“, sei allerdings „nicht seelisch gekränkt gewesen.“ „Das Verhältnis zum Vater war aber nicht gut, wir haben zuvor sechs Jahre keinen Kontakt mehr gehabt“, sagte er zur Beziehung. „Ich habe ihm vorgeworfen, dass er als Kind nicht für mich da war und er sich jetzt für seine neue Familie und seine neue Ehefrau deutlich mehr interessiert“, so der Angeklagte.

Auch die Stiefschwester wurde verletzt

Im Rahmen des Streits im Gasthaus kam es auch zur Verletzung der Stiefschwester. Diese hatte sich dem Streit zwischen Vater und Sohn in den Weg gestellt. „Ich habe sie nicht verletzt“, sagte der Angeklagte dazu jedoch mehrfach. Die als Zeugin einvernommene Stiefschwester und die neue Ehefrau des Opfers hatten das aber anders in Erinnerung. Auch Richterin Helga Moser glaubte den Zeugen schließlich und sprach den 32-Jährigen im zweiten Anklagepunkt der Körperverletzung schuldig.

„Es gibt aber eine Vorgeschichte“

Zu weiteren Zeugeneinvernahmen – noch sechs Zeugen wären eigentlich zum Prozess geladen gewesen – kam es nicht mehr. Moser war der Meinung, dass diese nichts oder kaum zur Wahrheitsfindung beitragen würden und zudem den eigentlichen Schlag größtenteils gar nicht selbst gesehen hätten. Zuvor hatte die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsplädoyer ausgeführt, dass der Vorfall „an Tragik nicht zu überbieten ist.“ Fakt sei aber auch, dass der Angeklagte „bei seinem Vater mit einem unangemessen wuchtigen Faustschlag zurückschlug“. Das relativierte auch sein Verteidiger nicht, gab jedoch zu Bedenken: „Es gibt aber eine Vorgeschichte“. Es kam nach dem Schlag des Vaters zu einer „strafrechtlich relevanten Gemütsbewegung“. Da sein Mandant unbescholten sei, müsse es auch kein „härteres Urteil“ geben, da eine solche Tat überhaupt nicht zu seinem „sonstigen Wesen passt“.

Tödliche Verletzungen

Dass er aber überaus wuchtig zuschlug, was auch zu den tödlichen Verletzungen führte, attestierte im Anschluss auch eine Sachverständige. „Der Schlag war wirklich sehr heftig“, antwortete diese auf Nachfrage von Richterin Moser. Dieser sei auch unmittelbar kausal für den später eingetretenen Tod, andere Gründe seien ausgeschlossen.

Urteil nach 20 Minuten

Der Schöffensenat hatte in seiner Urteilsbegründung – zu dem Urteil kam es nach nur rund 20-minütiger Beratung – erschwerend ins Treffen geführt, dass der Angeklagte sich „nicht wirklich reumütig“ gezeigt habe. Dass sein Vater zuerst zugeschlagen habe, wertete das Gericht in Anbetracht der „außerordentlich hohen Gewalt“ nicht als mildernd. Zugute kam dem 32-Jährigen, dass er zuvor unbescholten war. (APA/red; 20.11)

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 20.11.2023 um 12:51 Uhr aktualisiert
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