42-Jähriger nach Bluttat in Melk als unzurechnungsfähig eingestuft
In St. Pölten ist am Dienstag eine vom April datierende Bluttat in Melk Hauptthema eines Geschworenenverfahrens gewesen.
Der Prozess endete mit der rechtskräftigen Unterbringung eines 42-Jährigen in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Der Mann soll den um 20 Jahre älteren Partner seiner Mutter erschossen und sich dann in einem Haus verschanzt haben. Die Laienrichter entschieden einstimmig, dass der Betroffene im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit gehandelt hat.
42-Jähriger gesteht: „Ich war wie ferngesteuert“
Getötet haben soll der 42-Jährige den Mann am 20. April mit einer Faustfeuerwaffe im Einfamilienhaus der Mutter in Melk. „Ich war wahnsinnig“, sagte der Betroffene rückblickend gleich mehrfach. Er sei mit der Waffe vom ersten Stock hinunter in Richtung Küche gegangen, habe den Stiefvater beim Zeitung lesen gesehen und umgehend auf ihn gefeuert. „Das habe ich gemacht wie ferngesteuert, wie hypnotisiert. Ich war nicht mehr Herr meiner Sinne, war wie in Trance.“ Im Anschluss kamen beim 42-Jährigen Suizidgedanken auf, die er aber verwarf.
Täter verschanzt sich stundenlang
Laut Staatsanwalt erlitt der 62-Jährige „aus nächster Nähe“ einen Schuss gegen den Kopf. Nach der Tat verbarrikadierte sich der Betroffene stundenlang. Das Areal wurde großräumig abgesperrt, die Sondereinheit Cobra rückte an. Das Opfer wurde von Einsatzkräften aus dem Gebäude gebracht, erlag aber an Ort und Stelle seinen schweren Verletzungen.
Realitätsverzerrung als Auslöser
Mitglieder der Verhandlungsgruppe Ost versuchten, den 42-Jährigen zum Aufgeben zu bewegen. Währenddessen soll der Mann viermal auf Cobra-Mitglieder gefeuert haben. Er habe auf Schienbeinhöhe gezielt und sich davon „abschreckende Wirkung“ versprochen, da er davon ausgegangen sei, dass dies „nicht die richtige Polizei“ sei, sagte der Betroffene. „Ich hatte Realitätsverzerrung.“
Verletzter Mann festgenommen nach Schusswechsel
In der Folge schossen die Beamten in Richtung des Mannes – „aus offensichtlicher Notwehr“, wie von der Exekutive betont worden war. Letztlich wurde der verletzte 42-Jährige festgenommen und ins Spital gebracht.
Experte warnt vor möglichem erneuten Risiko schwerwiegender Taten
Später legte der Betroffene ein Geständnis ab. Die Waffe hatte er von einem Nachbarn erhalten und illegal besessen. Vom Sachverständigen Werner Brosch wurde dem 42-Jährigen Unzurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt bescheinigt. Vorliegend sei eine paranoide Schizophrenie, die mit dem Glauben an „geheime Mächte“ einhergehe, führte der Gutachter aus. Laut Brosch besteht das Risiko, dass der Betroffene erneut in einen Zustand kommt, in dem er „für unbeteiligte Menschen, auch für Passanten hochgradig gefährlich ist“. Möglich seien schwere Körperverletzungen bis hin zu Tötungsdelikten.
Verteidigung spricht für Behandlung
Laut Verteidigerin ist die verhängte Unterbringung im Sinne des Mandanten, der sich weiterhin einer adäquaten Behandlung unterziehen will. An der Tötung gebe es „nichts zu beschönigen“. Im Falle einer Zurechnungsfähigkeit wäre der 42-Jährige wegen Mordes, versuchten Mordes und Widerstands gegen die Staatsgewalt belangt worden. Die entsprechenden Hauptfragen wurden von den Geschworenen mehrheitlich bejaht. (APA/red. 21.11.2023)