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Millionen-Verschuldung: So ging es mit Anhänger-Firma „Pongratz“ weiter

Eine Verschuldung in Millionenhöhe verzeichnete das Unternehmen "Pongratz". Damit das Unternehmen überhaupt erst fortgeführt werden konnte, waren zahlreiche Maßnahmen erforderlich.

von Sabrina Tischler
Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
2 Minuten Lesezeit(287 Wörter)

Wie bereits im September 2023 berichtet, schlitterte das Unternehmen „Pongratz Trailer-Group GmbH“ in die Pleite. Das steirische Unternehmen fokussiert sich auf die Produktion und den Vertrieb von Fahrzeuganhängern. Ein entsprechendes Sanierungsverfahren wurde am Landesgericht Leoben eröffnet.

Zahlreiche Kündigungen

Schon im September kündigte das Unternehmen im Zuge der Insolvenz die Schließung des Werkes in Traboch an. Weitere Rationalisierungskündigungen seien laut dem Alpenländischen Kreditorenverband (AKV) durchgeführt worden: Statt ursprünglich 54 sind nur noch 12 Dienstnehmer beschäftigt. „Die Fertigung erfolgt nunmehr im Wesentlichen in der Slowakei“, informiert der AKV.

Schließung wäre nachteilig gewesen

In den ersten Wochen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens musste vorrangig überhaupt erst einmal eine Möglichkeit gefunden werden, das Unternehmen – in eingeschränkter Form – fortführen zu können. „Eine sofortige Schließung des Unternehmens wäre jedenfalls nachteilig für die Gläubiger gewesen, insbesondere da das Warenlager und die Halbfertigen massiv abzuwerten gewesen wären“, heißt es vom AKV. Erst durch eine bestimmte Finanzierungsform, einem Factoring, sei die Fortführung überhaupt möglich geworden.

6 Mio. Euro Forderungen angenommen

„Im Zuge des Insolvenzverfahrens gelangten 188 Forderungen in der Höhe von EUR 10.148.585,45 zur Anmeldung, welche vom Insolvenzverwalter im Betrag von EUR 6.541.049,14 anerkannt und im Betrag von EUR 3.607.536,31 bestritten wurden“, so der AKV weiter. Das Unternehmen selbst erachtet Forderungen in Höhe von rund 9,5 Millionen Euro für berechtigt. Am heutigen Mittwoch, dem 22. November, fand vor dem LG Leoben schließlich die Sanierungsplantagsatzung statt, „wobei der Gläubigerschaft nach mehreren Verhandlungsrunden letztlich eine Quote von 44 %, zahlbar als Barquote, welche über die Gesellschafterseite finanziert wird, angeboten wurde. Dieser Sanierungsplan wurde mit den gesetzlich geforderten Mehrheiten angenommen.“

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