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Kostenloser Grippeimpfstoff wird knapp: Droht eine Versorgungslücke?

Wien steht vor einer Grippewelle, aber das öffentliche Impfprogramm leidet unter einem Mangel an kostenlosem Grippeimpfstoff. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat die Bestellungen eingestellt, was zu Engpässen führt.

von Julia Waldhauser
Teamfoto von 5min.at: Julia Waldhauser ist für die Online-Redaktion Graz tätig.
2 Minuten Lesezeit(256 Wörter)

Die bevorstehende Grippewelle stellt das Gesundheitssystem in Wien vor Herausforderungen, da der kostenlose Grippeimpfstoff knapp wird. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat die Bestellungen für den Gratisimpfstoff gestoppt, was zu Engpässen führt. Nicht nur das städtische Impfzentrum in TownTown, sondern auch Pflegeeinrichtungen und Hausärzte sind betroffen. In vielen Praxen sind die Vorräte des kostenlosen Impfstoffs bereits erschöpft. Das Impfzentrum in TownTown hat bereits für Dezember keine Influenza-Impftermine mehr aufgrund des Mangels an Wirkstoffen.

Ärztekammer kritisiert Gesundheitsministerium

Das Gesundheitsministerium kooperierte erstmals mit der ÖGK, um das Influenza-Impfprogramm zu verwalten. Etwa eine Million Impfdosen wurden bestellt, aber das für Wien bestimmte Kontingent ist bereits erschöpft. Nicht nur Patienten leiden unter dieser Situation, sondern auch die Wiener Ärztekammer kritisiert das Vorgehen des Gesundheitsministeriums. Naghme Kamaleyan-Schmied, eine Vertreterin der Ärztekammer, kritisiert: „Wir müssen die Auswirkungen einer unzureichenden Planung ausbaden.“

Teurer Weg über Apotheke für Impfstoffzugang

Der Selbstbehalt für die Kassen-Impfung beträgt normalerweise sieben Euro. Personen ohne Zugang zum kostenlosen Impfstoff müssen auf den teureren Weg über die Apotheke ausweichen. Die Ärztekammer bemängelt auch das Fehlen ausreichender Informationen und ihre geringe Einbindung in das öffentliche Impfprogramm.

Alternative Zentren und Hotline für Grippeimpfung

Die ÖGK verweist auf ihre eigenen Zentren und eine Hotline zur Grippeimpfung. Sie betont, dass der Bestellstopp nicht bedeutet, dass der Impfstoff bereits vollständig verimpft wurde. Das Gesundheitsministerium erkennt Probleme bei der Abwicklung und verspricht, die Abläufe für kommende Impfsaisonen zu verbessern.

  • Die Kosten für die Grippeimpfung belaufen sich auf einen Selbstbehalt von 7 Euro. Von diesem Selbstbehalt ausgenommen sind:
    • Personen mit einer Befreiung von Rezeptgebühren, einschließlich jener, die die Rezeptgebührenobergrenze erreicht haben und daher befreit sind.
    • Kinder und Jugendliche vor ihrem 18. Geburtstag.
    • Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen.
    • Personen, die sich im Rahmen einer betrieblichen Mitarbeiterimpfung gegen Grippe impfen lassen, vorausgesetzt, der Betrieb nimmt am öffentlichen Grippeimpfprogramm teil.
  • In der Regel erhebt die Ärztin bzw. der Arzt den Selbstbehalt.
  • Das öffentliche Grippeimpfprogramm wird hauptsächlich in Arztpraxen – sowohl Kassen- als auch Wahlärzten – sowie in Unternehmen und Alters- und Pflegeheimen angeboten.
  • Wenn du in einer Arztpraxis geimpft werden möchten, solltest du im Voraus nachfragen, ob deine Ärztin bzw. dein Arzt am öffentlichen Grippeimpfprogramm teilnimmt. Gelegentlich werden Grippeimpfungen auch in Einrichtungen der Landesregierungen und Magistrate, wie beispielsweise Gesundheitsämtern, angeboten. Dies kann jedoch regional oder je nach Bundesland unterschiedlich sein. Es ist ratsam, vor Ort nachzufragen.
  • Ab dem 2. Oktober 2023 bietet die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) Grippeimpfungen in ihren Gesundheitszentren an. Die Anmeldung ist bereits online möglich:
    • Mein Gesundheitszentrum Graz
    • Mein Gesundheitszentrum Klagenfurt
    • Mein Gesundheitszentrum Linz
    • Mein Gesundheitszentrum Wien Favoriten
    • Mein Gesundheitszentrum Wien Floridsdorf
    • Mein Gesundheitszentrum Wien Landstraße
    • Mein Gesundheitszentrum Wien Mariahilf
  • e-Card
  • Impfpass
  • Nein, der Impfstoff steht an der jeweiligen Impfstelle zur Verfügung.
  • Leider ist das nicht machbar. Die genannten Anforderungen gelten ausschließlich für Grippeimpfungen, die im Rahmen des neuen öffentlichen Grippeimpfprogramms durchgeführt werden. In Arztpraxen und Unternehmen, in denen die Impfung angeboten wird, müssen der Impfstoff über das Programm bezogen und gemäß festgelegten Bedingungen verabreicht werden.
  • Du hast die Möglichkeit, dich an jede Arztpraxis zu wenden, die am Impfprogramm teilnimmt, unabhängig davon, ob es sich um eine Kassenpraxis oder eine Wahlarztpraxis handelt. Die Voraussetzungen für das öffentliche Grippeimpfprogramm sind in allen Praxen identisch. Es ist jedoch erforderlich, dass die Ärztin bzw. der Arzt freie Kapazitäten hat. Bei Fragen oder für weitere Informationen steht Ihnen die Grippeimpfhotline der ÖGK zur Verfügung unter Tel. 05 0766 – 50 15 10.
  • Für Impfungen ist es problemlos möglich, während des Quartals von einer Vertragsarztpraxis derselben Fachrichtung (z.B. Allgemeinmedizin) zu einer anderen zu wechseln, ohne dass die e-card dafür extra freigeschaltet werden muss.
  • Gelegentlich werden auch in Einrichtungen der Landesregierungen und Magistrate, wie beispielsweise Gesundheitsämter, Grippeimpfungen angeboten. Dies kann jedoch regional oder je nach Bundesland variieren. Es empfiehlt sich, vor Ort nachzufragen.
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