
Rechtswidrige Klauseln entlarvt: x-Jam verliert vor Gericht
Die Arbeiterkammer (AK) feiert einen bedeutenden Sieg vor Gericht gegen X-Jam. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat alle elf im Jahr 2022 beanstandeten Klauseln des Maturareiseanbieters als rechtswidrig eingestuft.
Die Arbeiterkammer (AK) erreicht einen bedeutenden Erfolg: Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt die Unzulässigkeit sämtlicher elf Klauseln des Maturareiseanbieters DocLX Travel Events GmbH aus dem Jahr 2022. Diese Klauseln beinhalteten unerlaubte Gebühren und Zusatzentgelte. Die Rückforderung des zu Unrecht erhobenen Geldes wird durch einen Musterbrief der AK erleichtert.
Unerlaubte Zusatzentgelte
Der Anbieter verlangte für alle Buchungen einen „Green-Beitrag“ von zehn Euro sowie einen „Peak Week Zuschlag“ von 39 Euro für bestimmte Ferienwochen. Der OGH stuft beide Gebühren als grob benachteiligend und damit unzulässig ein.
Bearbeitungsgebühr für Ersatzreisende
Eine Klausel sah eine Bearbeitungspauschale von 29 Euro pro Reisenden vor, wenn eine andere Person als geplant verreiste. Obwohl die Überwälzung der Kosten zulässig ist, wurde die Gebühr als unzulässig beurteilt, da sie nicht angemessen und transparent war.
Intransparente Stornopauschalklausel
DocLX erhob Stornopauschalen von 40 bis 95 Prozent ohne Angabe des kostenlosen Rücktrittsrechts bei außergewöhnlichen Umständen. Diese Klausel täuschte vor, dass ein Rücktritt nur gegen Gebühr möglich sei, ohne auf das gesetzlich vorgesehene kostenlose Rücktrittsrecht hinzuweisen.