Ryanair muss Millionenbeihilfen an Österreich zurückzahlen
Europäischer Gerichtshof bestätigt Rückzahlung von Beihilfen in Österreich an Ryanair und TUIfly in Millionenhöhe, abgewiesene Rechtsmittel führen zu Kosten für Fluggesellschaft.
Der Europäische Gerichtshof hat Rechtsmittel der Fluggesellschaft Ryanair gegen die Rückzahlung österreichischer Beihilfen abgewiesen. Der Gerichtshof bestätigte damit in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil die Gültigkeit einer Entscheidung der EU-Kommission von 2016, wonach Ryanair und andere Fluglinien am Flughafen Klagenfurt unzulässige staatliche Beihilfen erhalten hätten, die Österreich zurückfordern müsse.
Österreich fordert von Ryanair und TUIfly Millionen zurück
Die EU-Kommission hatte festgestellt, dass bestimmte Dienstleistungs- und Marketingvereinbarungen zwischen dem Flughafenbetreiber und Ryanair, HLX – das sich 2007 mit Hapagfly zu TUIfly zusammengeschlossen hatte – und TUIfly diesen Fluggesellschaften einen ungerechtfertigten Vorteil verschafften. Dies sei nicht mit dem EU-Beihilferecht vereinbar. Konkret musste Österreich von Ryanair und ihren Tochtergesellschaften ungerechtfertigte Beihilfen in Höhe von rund 2 Millionen Euro sowie von TUIfly in Höhe von insgesamt 10,7 Millionen Euro zurückfordern.
Gericht weist Ryanairs Klagen zurück
Darauf folgende Klagen der Fluggesellschaften waren abgewiesen worden. Ryanair hatte die Urteile dann 2018 erneut angefochten, unter anderem mit der Begründung, es lägen neue Beweismittel vor. Das Gericht der EU hatte diese für unzulässig erklärt, da Ryanair auch deren verspätete Vorlage nicht gemäß der Verfahrensordnung des Gerichts gerechtfertigt habe. Der Gerichtshof hat am Donnerstag alle von Ryanair eingebrachten Rechtsmittel zurückgewiesen und der Fluggesellschaft die Kosten für das Verfahren übertragen. (APA/red. 23.11.2023)