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Bonus läuft bald ab: Diese 300 Euro gibt es nicht mehr lange

Nur noch sieben Tage hat man, ehe die Antragsfrist für die Auszahlung des "Kärnten Bonus Extra" in der Höhe von 300 Euro abläuft. Hier erfahrt ihr, was ihr tun müsst, um ihn noch zu bekommen und welche Boni es derzeit noch gibt.

von Phillip Plattner
Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
2 Minuten Lesezeit(336 Wörter)

Die wahre Flut an Boni, die Österreich und Kärnten in den vergangenen eineinhalb Jahren geradezu unter sich begraben hat, klingt weiter nicht ab. Einen besonderen 300-Euro-Bonus, der nur für Personen, die in Kärnten ihren Wohnsitz haben, gibt es aber nur noch eine Woche. Jetzt muss man also schnell sein, wenn man das Geld noch haben will.

Dritter „Kärnten Bonus“ nur noch wenige Tage abzuholen

Bis 30. November kann man nämlich noch den „Kärnten-Bonus-Extra“ abstauben – der dritte in einer Reihe von Boni, die die Kärntner Landesregierung ausgezahlt hat. Angefangen mit dem „Kärnten Bonus“, über den „Kärnten Bonus Plus“ bis hin zum „Kärnten Bonus Extra“ wurden damit an berechtigte Personen immerhin bis zu 1.100 Euro ausgezahlt. Die meisten werden den „Kärnten Bonus Extra“ zwar schon automatisch im Juli bekommen haben, zahlreiche Kärntner können ihn aber noch auf der Seite des Landes Kärnten bis 30. November beantragen.

Klimabonus noch nicht auf allen Konten

Während der 60-Euro-Familienbonus mit mehr oder weniger großem Erfolg ausbezahlt wird – Genaueres zum Bonus erfahrt ihr hier – ist der Klimabonus noch nicht auf allen Konten aufgetaucht. Zahlreiche Personen haben ihn noch nicht erhalten, was meist auf einen Umzug in der ersten Jahreshälfte (bis 3. Juli) zurückzuführen ist – wir haben berichtet. Diese Personen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen, bekommen den Klimabonus Anfang 2024 entweder direkt auf ihr Konto oder eben als Gutscheine per Post. Der Klimabonus kommt automatisch. Wie viel ihr bekommt, sagt euch der „Klimabonus-Rechner“.

„Großer“ und „kleiner“ Heizkostenzuschuss

Nicht automatisch kommt in Kärnten allerdings der Heizkostenzuschuss, der aktuell noch bis 29. März 2024 beantragt werden kann – bei der Hauptwohnsitzgemeinde. Dabei wird in großen und kleinen Heizkostenzuschuss unterschieden. Für den „Großen“ (inklusive Energiebonus, der automatisch mit ausbezahlt wird) gibt es 280 Euro, für den „Kleinen“ (inklusive Energiebonus „nur“ 210 Euro. Welche Voraussetzungen du erfüllen musst, um den Zuschuss zu erhalten, erfährst du hier.

Häufig gestellte Fragen

Alle Kärntnerinnen und Kärntner, die bereits eine soziale Leistung des Landes Kärnten (Sozialhilfe, Wohnbeihilfe, Familienzuschuss, Heizkostenzuschuss, Ausgleichszulage etc.) erhalten. Außerdem Personen bzw. Haushalte mit einem monatlichen Netto-Einkommen von bis zu 1.600 Euro (Alleinstehend/ Alleinerziehend) bzw. von 2.400 Euro (Paar). Für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich die Einkommensgrenze um je 400 Euro netto. Alleinerziehende werden besonders berücksichtig, für jedes minderjährige Kind im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um 700 Euro. Geprüft wird das Haushaltseinkommen aus einem Monat im Zeitraum von November 2022 bis November 2023.

Nein, der Kärnten Bonus Extra kann nur einmal pro Haushalt beantragt werden. Bei der Überprüfung zum Anspruch wird auch das Haushaltseinkommen hergenommen.

Als Einkommen gelten insbesondere alle Einkünfte aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit, Renten, Pensionen, einkommensabhängige Sozialunterstützungsleistungen, ferner Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (zB Arbeitslosengeld), der Krankenversicherung (zB Krankengeld), Geldleistungen aus dem K-SHG 2021, Stipendien, Einkünfte aus Kapitalvermögen (zB Dividenden aus Aktien), Weiterbildungs- und Kinderbetreuungsgeld.

Nicht als Einkommen gelten insbesondere:

  • Sonderzahlungen (wie z.B.: Weihnachtsremuneration, Urlaubszuschuss, Abfertigung, Gewinnanteile, Bilanzgeld, Renten- und Pensionssonderzahlungen, somit alle Zahlungen, die neben den laufenden Bezügen geleistet werden),
  • Unterstützungsleistungen des Landes (z.B.: Wohnbeihilfe, Familienzuschuss, etc.), und sonstige (Einmal-)Leistungen mit sozialem Unterstützungscharakter
  • Familienbeihilfe nach § 8 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967;
  • Absetzbeträge gemäß § 33 Abs. 3 und 4 des Einkommensteuergesetzes 1988 sowie der
  • Familienbonus Plus gemäß § 33 Abs. 3a des Einkommensteuergesetzes 1988;
  • Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz oder nach gleichartigen gesetzlichen Bestimmungen oder andere pflegebezogene Geldleistungen,
  • Unterhaltszahlungen (an Personen, die in einem anderen Haushalt leben, sind nicht vom Einkommen in Abzug zu bringen bzw. auch nicht in dem Haushalt, in dem sie zufließen, als Einkommen anzurechnen),
  • freiwillige Geldleistungen der freien Wohlfahrtspflege oder von Dritten (Spenden),
  • Leistungen des Sozialentschädigungsrechts nach bundesrechtlichen Vorschriften,
  • Leistungen aus öffentlichen Mitteln zur Abdeckung eines Sonderbedarfes,
  • im Ausland gezahlte Steuern, soweit die Zahlung eindeutig nachgewiesen wird.
  • Automatische Auszahlung ab Mitte Juli 2023:

Haushalte, die den Kärnten Bonus Plus 2023 erhalten haben, bekommen automatisch den Kärnten Bonus Extra. Eine weitere Antragstellung ist nicht erforderlich.

  • Antragstellung Online-Formular auf der Homepage des Landes Kärnten ab 3. Juli 2023. 

Hier geht es zum Online-Antrag. 

3. Antragstellung Wohnsitzgemeinde auch für Personen mit eingeschränkter digitaler Ausstattung ab 3. Juli 2023

Kärntner, die den Antrag nicht digital bzw. online beantragen können, können sich bis 30. November 2023 an ihre Wohnortgemeinde wenden. Die Antragsstellung erfolgt dann analog mit Hilfe der Gemeinde.

Die Antragsfrist für den Kärnten Bonus Extra endet am 30. November 2023.

Jene Haushalte, die den Kärnten Bonus Plus Extra automatisch ausbezahlt bekommen, haben die 300 Euro bereits im Juli direkt auf ihr Konto bekommen.

Jene Haushalte, die einen Antrag online, oder bei ihrer Gemeinde stellen, erhalten den Kärnten Bonus Extra je nach Einlangen des Antrags ausbezahlt.

Anspruchsberechtigte Kärntner, die anstelle einer Direktüberweisung den Kärnten Bonus Plus 2023 bar ausbezahlt haben möchten, können dies dem Land mitteilen. Dann erfolgt die Auszahlung per Post („Post bar“).

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 23.11.2023 um 18:36 Uhr aktualisiert
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