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Foto in Beitrag von 5min.at: Zu sehen ist ein Polizeiauto von der Seite.

Razzia bei Polizeichefin: Ermittler weisen Verwechslungsvorwurf zurück

Der Fall sorgte jüngst für Aufsehen: Die Kärntner Landespolizeidirektorin Michaela Kohlweiß soll im Zuge von Mafia-Ermittlungen Opfer einer Verwechslung geworden sein. Diesen Vorwurf weist die Staatsanwaltschaft aber nun zurück.

von Anja Mandler
2 Minuten Lesezeit(300 Wörter)

Aufgrund einer Verwechselung wurde die Kärntner Landespolizeidirektorin Michaela Kohlweiß in Mafia-Ermittlungen hineingezogen – so die Schlagzeilen der letzten Tage. Auch 5 Minuten berichtete über den Vorfall. Demnach kam es am 10. Oktober aufgrund einer europäischen Ermittlungsanordnung aus Italien zu einer Hausdurchsuchung. Auf Anordnung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sollen der 50-jährigen Juristin dabei auch ihr Privathandy und ihr Tablet abgenommen worden sein. Mehr dazu liest du hier.

Scharfe Kritik an Vorgehensweise

„Ob das wirklich der Fall ist, wissen wir nicht. Dazu müsste man die Audiodatei anhören, die jetzt erst von der WKStA angefordert wurde“, sagte der Anwalt von Kohlweiß, Gernot Murko, nach Bekanntwerden des Vorfalles auf APA-Anfrage. Er übt scharfe Kritik am Vorgehen der Behörden, die Vorwürfe würden „jeglicher Grundlage“ entbehren. „Als Basis für das massive Einschreiten der Behörde dient ein offensichtlich unvollständiges und möglicherweise fehlerhaft übersetztes Überwachungsprotokoll.“ Anstatt seine Mandantin damit zu konfrontieren, sei sogleich eine Hausdurchsuchung angeordnet worden: „Das ist völlig unverhältnismäßig.“ Die Frau, deren Gespräch abgehört wurde, hatte danach gegenüber den italienischen Behörden selbst angegeben, Kohlweiß nicht zu kennen.

Staatsanwaltschaft weist Verwechslung zurück

Doch den Vorwurf der Verwechslung weist die Staatsanwaltschaft (StA) Graz nun zurück, wie die Kleine Zeitung am Samstagvormittag berichtet. Man habe mehrmals nachgefragt und es sei bestätigt worden, dass es sich um die genannte Person handelt, sagt StA-Sprecher Hansjörg Bacher gegenüber der Tageszeitung und verweist auf die italienischen Behörden. Die Schritte seien durch unabhängige Richter in Italien und Österreich genehmigt worden. Der Auftrag zur Hausdurchsuchung sei auf Basis des Rechtshilfeansuchens aus Italien gegeben worden. Die Staatsanwaltschaft Graz führe selbst keine Ermittlungen in der Causa. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 25.11.2023 um 10:32 Uhr aktualisiert
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