Skip to content
/ ©New Africa-stock.adobe.com

Bis zu 5.000 Euro Strafe: Das solltet ihr jetzt unbedingt vermeiden

Nach dem Wintereinbruch, der den Großteil von Österreich nun erfasst hat, könnten einige Autofahrer Probleme bekommen. Bis zu 5.000 Euro könnten sie nämlich blechen müssen, wenn sie mit den falschen Reifen fahren.

von Phillip Plattner
Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
2 Minuten Lesezeit(293 Wörter)

Der Winter steht unmittelbar bevor, der erste Wintereinbruch ist derzeit in den nördlichen Regionen Österreichs noch in vollem Gange. Seit 1. November gilt allerdings bereits die situative Winterreifenpflicht – wir haben berichtet. Nun, nachdem es in vielen Gebieten Österreichs tatsächlich geschneit hat, könnte ein bestimmter Fehler einigen Personen eine saftige Strafe einbrocken.

Strafen gehen in die Tausenden

Wenn ihr die Reifen nämlich, trotz situativer Pflicht, noch nicht gewechselt habt, können die Geldstrafen bis in die Tausenden gehen. „Wer nun bei winterlichen Fahrbahnbedingungen ohne Winterreifen fährt, riskiert eine Strafe von 60 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen theoretisch sogar bis zu 5.000 Euro Strafe“, erklärt der ÖAMTC. Sollte man übrigens weiterhin keine Winterreifen oder Schneeketten anlegen, kann die Polizei einen „im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr ziehen“.

Zahlt die Versicherung bei Unfällen mit Sommerreifen?

Sollte man mit Sommerreifen unterwegs sein und bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen einen Unfall haben und man kann nicht beweisen, dass der gleiche Unfall auch so mit Winterreifen geschehen wäre, trifft diesen ein Teilverschulden. Die Haftpflichtversicherung zahlt dem Geschädigten im Falle eines Schadens, die Kaskoversicherung kann jedoch eine Zahlung verweigern, wenn weitere Umstände wie beispielsweise überhöhte Geschwindigkeit, Mit-dem-Handy-Telefonieren oder dergleichen hinzukommt.

Diese Fahrzeuge müssen immer (!) Winterreifen drauf haben

Busse mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen dürfen zwischen 1. November und 15. März übrigens generell nur dann verwendet werden, „wenn an den Rädern mindestens einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sind“, so der ÖAMTC – ganz unabhängig von den Straßenverhältnissen. Für LKW gilt die selbe Verpflichtung, aber bis 15. April. Ausgenommen von der situativen Winterreifenpflicht sind laut ÖAMTC Mopeds, Mofas und Motorräder.

Häufig gestellte Fragen

Ab 1. November.

Bis 15. April.

„Wer bei winterlichen Fahrbahnbedingungen ohne Winterreifen fährt, riskiert eine Strafe von 60 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen theoretisch sogar bis zu 5.000 Euro Strafe“, erklärt der ÖAMTC dazu.

Für Busse über 3,5 Tonnen gilt von 1. November bis 15. März durchgehend eine Winterreifenpflicht, für LKWs über 3,5 Tonnen sogar bis 15. April – unabhängig von den Straßenverhältnissen.

Für Mofas, Mopeds und Motorräder.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 04.12.2023 um 15:10 Uhr aktualisiert
Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.

Mehr Interessantes