Paket verschwindet spurlos: Wurde Unterschrift von Zusteller gefälscht?
Großen Ärger gibt es derzeit mit einer Paketzustellung in Kärnten. Der Bote soll die Unterschrift gefälscht haben, weil 5 Minuten Leser Christian nicht zu Hause war. In der Folge ist die Lieferung jedoch spurlos verschwunden.
Ein entspannter Tag im Urlaub wurde für 5 Minuten Leser Christian zu einem regelrechten Spießrutenlauf. Er sollte an diesem Tag – dem 17. November 2023 – nämlich zu Hause in Kärnten ein Paket bekommen. „Ich war allerdings im Ausland und dementsprechend auch nicht zu Hause„, erklärt er im Gespräch mit 5 Minuten. Den Paketboten schien dies allerdings wenig zu interessieren – die Lieferung wurde dennoch zugestellt.
„Unterschrift auf Empfangsbestätigung gefälscht“
Zu Hause angekommen, fehlte davon jedoch jede Spur: „Das Paket war weder vor meiner Wohnungstüre, noch vor der Haustür des Mehrparteienhauses, in dem ich lebe“, berichtet Christian. Verärgert wandte er sich an das Zustellunternehmen. „Ich wurde mit dem DPD-Fahrer verbunden, der erklärte mir dreist, dass er die Empfangsbestätigung selbst unterschrieben und mir das Paket vor die Haustür gelegt hat„, ärgert sich der Leser, der ihm nie eine solche Abstellgenehmigung erteilt hat. „Somit hat sich der Zusteller zumindest Unterschriftenfälschung strafbar gemacht“, findet Christian, der den Vorfall nun zur Anzeige bringen will.
DPD: „Bitte richten Sie Ihrem Leser unsere Entschuldigung aus!„
Doch was sagt DPD selbst zu den Christians Vorwürfen? „Bedauerlicherweise gab es bei der Zustellung tatsächlich eine Prozessabweichung und das Paket wurde ohne Abstellgenehmigung abgestellt. Das ist natürlich nicht in Ordnung„, äußert sich der Paketdienst klar zu dem Fall. Dass der Paketzusteller selbst unterschrieben haben soll, wurde vom Unternehmen weder bestätigt noch widerlegt. Aber: DPD entschuldigt sich offiziell bei Christian: „Bitte richten Sie Ihrem Leser unsere Entschuldigung aus! Sollte es noch Fragen geben oder wir irgendwie behilflich sein können, dann stehen wir gerne zur Verfügung“.
Wie geht es nun weiter?
DPD rät Christian, sich mit dem Versender in Verbindung zu setzen und den Schaden zu melden. „Der Transportvertrag besteht zwischen dem Versender und uns – sprich der Empfänger muss hier den Paketverlust bei dem Shop, wo er die Ware bestellt hat, melden und bekommt dann entweder eine neue Lieferung oder die Kosten erstattet„, so die Erklärung dazu. Alles Weitere wolle man mit dem Kunden, also dem Versender, klären.
Häufig gestellte Fragen:
Nach dem Konsumentenschutzgesetz trägt der Online-Shop das Risiko für den Verlust des Pakets von der Übergabe an den Paketdienst bis zur Ablieferung der Waren bei den Konsumenten. Diese müssen sich bei verloren gegangenen Paketen also nicht selbst auf die Suche machen – das ist der Job des Online-Shops. Wenn das Paket nicht aufzufinden ist, muss der Shop noch einmal liefern. Quelle: Arbeiterkammer Kärnten