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Immer mehr Risse: Neue Wolfsverordnung wird nächste Woche beschlossen

Immer mehr Risse in der Steiermark: Allein heuer wurden 34 Tiere gerissen. Jene Risiko- und Schadwölfe dürfen unter bestimmten Voraussetzungen erlegt werden, das besagt die steirische Wolfsverordnung.

von Sabrina Tischler
Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
2 Minuten Lesezeit(285 Wörter)

 Nach einer vierwöchigen Begutachtungsphase und der Sichtung bzw. Einarbeitung von rund 40 eingelangten Stellungnahmen liegt die steirische „Wolfs-Verordnung“ jetzt vor. Sie wird diesen Donnerstag, den 30. November, zur Auflage in die Regierungssitzung eingebracht und soll dort eine Woche später, am 7. Dezember, beschlossen werden. Die Verordnung regelt, unter welchen Umständen Wölfe verscheucht, vergrämt oder erlegt werden dürfen.

Wann darf ein Wolf erlegt werden?

Risikowolf:

    • Wolf dringt in bewohnte Gebäude bzw. an ein Gehöft angeschlossene Stallungen ein (ohne Menschenkontakt)

    • Wolf mit auffälligem bzw. kritischem Verhalten zeigt keinen Lerneffekt auf mehrfache Vergrämungsmaßnahmen

    • Wolf verfolgt Mensch oder Mensch mit Hund in Leinendistanz, verhält sich nicht aggressiv

    • Wolf verhält sich gegenüber dem Menschen ohne ersichtlichen Grund aggressiv

    • Wolf nähert sich Mensch mit Hund in Leinendistanz und verhält sich aggressiv

Schadwolf:

  • Wolf überwindet innerhalb von vier Wochen mehrmalig sachgerechten Herdenschutz und verletzt und/oder tötet nachweislich ein oder mehrere Nutztiere

Erlegung binnen vier Wochen

Ob die Voraussetzungen zum Erlegen eines Wolfes erfüllt werden, wird im Zuge einer Prüfung festgestellt. Fällt das Ergebnis positiv aus, darf der Wolf innerhalb von vier Wochen nach dem letzten Vorfall und in einem Radius von zehn Kilometern um den Vorfall erlegt werden. Eine Erlegung ist außerdem zulässig, „wenn der Wolf individuell identifizierbar ist oder das gefährliche Verhalten zwar keinem bestimmten Wolf zugeordnet werden kann, aber aufgrund des räumlichen und zeitlichen Zusammenhanges der Sichtungs- bzw. Aufenthaltsorte davon auszugehen ist, dass es sich um diesen Wolf handelt und es keine Hinweise auf einen anderen Wolf gibt.“

Vorfälle werden dokumentiert

Begleitet werden die neuen Regelungen von einer umfangreichen Dokumentation. So sind sämtliche Vorfälle in Zusammenhang mit Wölfen – angefangen von der Sichtung bis hin zur Erlegung – unverzüglich zu melden und tote Wölfe zur Beweissicherung und Untersuchung an eine von der Landesregierung beauftragte Einrichtung zu übergeben.

Risszahlen in der Steiermark:

  • 2019: 5 Tiere
  • 2020: 24 Tiere
  • 2021: 10 Tiere
  • 2022: 2 Tiere
  • 2023: 34 Tiere (Stand 3. November)

Herdenschutzmaßnahmen

Je nach Art der Weiden kommen unterschiedliche zielführende und machbare Herdenschutzmaßnahmen zur Minimierung des Risikos von Wolfsangriffen in Frage, wie zum Beispiel Schutzzäune, Behirtung oder alternatives Herdenmanagement. Die Sinnhaftigkeit bzw. Machbarkeit der Zäunung aufgrund topographischer Gegebenheiten wird bei Bedarf im Zuge einer Beratung bzw. Überprüfung durch Sachverständige beurteilt.

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