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OGH hatte Landesgerichtsurteil teilweise gekippt

Wirt stach Gast nieder: Prozess in Klagenfurt wurde vertagt

Weil er einen Lokalgast niedergestochen und schwerst verletzt hatte, hat sich am Donnerstag ein 62-jähriger Slowene vor einem Geschworenensenat am Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Der Prozess wurde vertagt.

von APA
3 Minuten Lesezeit(704 Wörter)

Es ist bereits der zweite Rechtsgang gegen den Wirt, im Februar war er wegen versuchten Totschlags zu sieben Jahren Haft verurteilt worden, der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte Teile des Urteils aber gekippt. Der Prozess wurde vertagt.

Wirt attackierte Gast mit Messer

Zur Tat war es im August 2022 vor einem Lokal am Klopeinersee gekommen. Das Opfer, ein 35-jähriger Slowene, war mit seiner Familie in dem Lokal. Wegen einer Kleinigkeit war es zu einer Streiterei gekommen, bei dem der 35-Jährige einen Kellner, den Sohn des Angeklagten, am Hals erfasste und gegen eine Wand drückte. Daraufhin wollte der 35-Jährige das Lokal verlassen. Der Kellner ging ihm nach, woraufhin es erneut zu einem Gerangel kam. Plötzlich eilte der 61-Jährige mit einem großen Messer aus der Küche und rammte es dem 35-Jährigen in den Bauch. Dieser überlebte nur dank perfekter Rettungskette und einer Notoperation.

Falsch formulierte Frage führte zur Urteilsaufhebung

Grund der Urteilsaufhebung war eine falsch formulierte Zusatzfrage bei der Verhandlung im Februar. Die Verurteilung wegen versuchten Totschlags wurde zwar rechtskräftig. Die Geschworenen im Februar hatten aber die Zusatzfrage nach einer Notwehr- oder Nothilfesituation verneint – dieser Teil des Urteils wurde aufgehoben. Begründung: Die Zusatzfrage nach der Nothilfe sei „nicht gesetzeskonform formuliert“ gewesen. Der aktuelle Prozess dreht sich also ausschließlich um die Frage, ob der Mann in Notwehr gehandelt hat oder nicht. Darauf zielte auch der Anklagevortrag von Staatsanwalt Julius Heidinger ab: „Der Angeklagte sagt, dass er sein Opfer nicht töten, sondern nur erschrecken wollte und dass er selbst von dem Opfer angegriffen worden sei. Das ist aber mit dem gerichtsmedizinischen Gutachten nicht vereinbar.“ Vielmehr hätte sich das Bild ergeben, dass das „Gerangel“, bereits vorbei gewesen sei, als der fatale Stich erfolgte. Aus gerichtsmedizinischer Sicht habe es sich um einen „Todesstich“ gehandelt, bei der unter anderem die Baucharterie verletzt worden war.

„So ein massiver Stich war zu viel des Guten“

Die Verteidigerin des Mannes, Christine Lanschützer, erklärte, sie werde keinen Freispruch fordern: „So ein massiver Stich war zu viel des Guten.“ Allerdings habe es sich bei der Tat um eine „Notwehrüberschreitung“ gehandelt: „Weil er im Schock war, weil er um die eigene Gesundheit und um die seines Sohnes gefürchtet hat. Und weil er in dieser Situation die berechtigte Angst hatte, dass er sich beim nächsten Angriff nicht mehr verteidigen kann.“ Der Stich sei nämlich während einer noch laufenden Auseinandersetzung erfolgt.

„Es tut mir leid, dass ich übertrieben reagiert habe in Notwehr“

Das betonte auch der Angeklagte in seiner Einvernahme durch Richterin Sabine Götz, die dem Geschworenensenat vorsaß: „Ich habe meine Familie verteidigt, ich fühle mich dafür nicht schuldig. Es tut mir leid, dass ich übertrieben reagiert habe in Notwehr.“ Das spätere Opfer habe nicht nur den 35-Jährigen, sondern auch ihn, den Angeklagten, selbst attackiert. Bei dieser Verantwortung blieb er auch, als er von den Berufsrichtern mehrmals auf Widersprüche ein seinen Aussagen aufmerksam gemacht wurde. Ganz anders stellte das Opfer die Tat dar. Der heute 36-Jährige gab zu, den Kellner am Hals gepackt zu haben. Dann, vor dem Lokal, habe ihn der Kellner am T-Shirt und an der Umhängetasche erfasst, es habe eine Rangelei gegeben. Den Angeklagten habe er aber nicht attackiert, auch seien er und der Kellner schon getrennt gewesen, als der Stich erfolgte.

Prozess vertagt

Wie das Geschehen, das mit einer Rangelei begann, sich später vor dem Lokal fortsetzte und schließlich mit dem Bauchstich endete, genau abgelaufen war, konnte auch nach insgesamt fünf Stunden dauernder Zeugenaussagen nicht ohne Zweifel geklärt werden. Die Aussagen der einzelnen Zeugen unterschieden sich oft in Nuancen, teilweise aber auch sehr klar voneinander. Auffällig war jedoch, dass die Angehörigen des Angeklagten, seine Ex-Frau und sein Sohn, vor Gericht ganz andere Aussagen machten als noch bei ihren Einvernahmen vor der Polizei. Die Ex-Frau wurde von den Berufsrichtern sogar mehrmals darauf aufmerksam gemacht, dass ihr ein Strafverfahren wegen falscher Beweisaussage blühen könne. Weil die Verteidigerin beantragte, noch unbedingt eine unmittelbare Tatzeugin hören zu wollen, wurde die Verhandlung schließlich vertagt. Der Prozess wird im Jänner fortgesetzt. (APA 30.11.2023)

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 30.11.2023 um 18:25 Uhr aktualisiert
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