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Bis zu 260 Euro: Dieser Bonus wird jetzt erhöht

Unter bestimmten Voraussetzungen können Kärntner diesen Zuschuss beantragen. Noch diesen Dezember gibt es dafür noch mehr Geld.

von Sabrina Tischler
Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
1 Minute Lesezeit(140 Wörter)

Es handelt sich dabei um den Kärntner Familienzuschuss, der mit Stichtag Dezember 2023 noch erhöht werden soll. In der kommenden Regierungssitzung am Dienstag, dem 5. Dezember, bringt Familien-Landesrätin Sara Schaar den Akt zur Beschlussfassung ein. „Um den steigenden Lebenserhaltungskosten gerecht zu werden, wird der Familienzuschuss nach der letzten Erhöhung im Dezember 2022 nun wieder angepasst. Das bedeutet unter dem Strich mehr Geld für Familien in Kärnten“, berichtet Schaar.

Um 6,9 Prozent erhöht

Der Familienzuschuss wird entsprechend dem Verbraucherpreisindex (Durchschnittswert zwischen August 2022 und Juni 2023) um 6,9 Prozent erhöht. Für 2024 wurden im Budget rund 2,3 Millionen Euro für die Förderung vorgesehen. Die Erhöhung tritt noch im Dezember 2023 in Kraft. Je nach dem monatlichen Pro-Kopf-Einkommen können Familien einen Familienzuschuss in Höhe von bis zu 260 Euro erhalten.

Häufig gestellte Fragen

Der Familienzuschuss ist ein Bonus für einkommensschwache Familien. Nach dem Auslaufen des Kinderbetreuungsgeldes gibt es für Familien die Möglichkeit, den Familienzuschuss zu beantragen. Dieser wird Familien mit Kindern, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Form einer monatlichen, einkommensabhängigen Transferzahlung gewährt.

Der Familienzuschuss neu beträgt monatlich bei einem gewichteten monatlichen Pro-Kopf-Einkommen
• bis zu einschließlich 279 Euro: 261 Euro
• von 280 bis zu 363 Euro: 236 Euro
• von 364 bis zu 453 Euro: 210 Euro
• von 454 bis zu 542 Euro: 182 Euro
• von 543 bis zu 628 Euro: 154 Euro
• von 629 bis zu 714 Euro: 127 Euro
• von 715 bis zu 825 Euro: 105 Euro
• von 826 bis zu 905 Euro: 58 Euro

Die Erhöhung tritt mit Dezember 2023 in Kraft.

Voraussetzungen des Kindes, für welches der Antrag gestellt wird:

  • Das Kind hat seinen Hauptwohnsitz in Kärnten und lebt mit dem Förderwerber im gemeinsamen Haushalt.
  • Für das Kind besteht Anspruch auf die Familienbeihilfe
  • Das Kind besitzt die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine, die der österreichischen Staatsbürgerschaft gleichgestellt ist.
  • Das Kind hat sein 10. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Für das Kind ist der Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld nach §2 des Kinderbetreuungsgeldgesetzes nicht mehr gegeben

Die Höhe des Familienzuschusses errechnet sich aus dem Familiennettoeinkommen und der Anzahl der Familienmitglieder. Dieses gewichtete Pro-Kopf-Einkommen muss unter dem gesetzlich festgesetzten Höchstbetrag liegen.

Die exakte Höhe des Zuschusses wird die Landesregierung berechnen. Eine erste grobe Berechnung des Familienzuschusses ist aber auch Online möglich:

Für den Familienzuschuss muss ein Antrag bei der Abteilung 4 – Soziales der Kärntner Landesregierung gestellt werden. Den Antrag findest du hier. Alle sechs Monate muss ein neuer Antrag gestellt werden.

 

Die Dauer des Bezuges beträgt 48 Monate, also vier Jahre. Nach jeweils 6 Monaten ist ein neuer Antrag zu stellen.

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