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/ ©Screenshot Google Street View

„Diskriminierung“: Kärntner „Wut-Wirt“ muss jetzt vor Kommission

Wegen möglicher "rassistischer Diskriminierung", so die Wortwahl von Alexander Pollack von SOS Mitmensch, muss ein als "Wut-Wirt" bekannt gewordener Kärntner nun vor eine Gleichbehandlungskommission im Bundeskanzleramt.

von Phillip Plattner
Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
1 Minute Lesezeit(183 Wörter)

Erst waren es „Veganer, Hippies und Araber“, die ein Kärntner Wirt aus Millstatt nicht in seinem Lokal haben wollte – wir haben berichtet. Etwas später war dann plötzlich nur mehr für Österreicher geöffnet. Jener Wirt, der mittlerweile österreichweit als „Wut-Wirt“ bekannt geworden ist, muss sich nun vor einer Gleichbehandlungskommission im Bundeskanzleramt einfinden, wie der „ORF“ berichtet. Grund dafür sei Alexander Pollack von SOS Mitmensch, der das Vorgehen des Millstätters als „rassistische Diskriminierung“ bezeichnete.

„Senat 3“ kann nur Empfehlungen aussprechen

Wenn der Kärntner Wirt nun also vor der Gleichbehandlungskommission, dem „Senat 3“, steht und seine Lage schildert und sich zu seinem Vorgehen äußert, hat er jedenfalls nichts zu befürchten. Dieser mehrköpfige Senat wird keine direkten Strafen aussprechen, lediglich Empfehlungen. Darunter könnten fallen, auf einen Verein hinzuweisen, der sich mit Themen gegen Rassismus beschäftigt oder auf das Gleichbehandlungsgesetz – das jedenfalls sei in einem anderen Fall so geschehen. In weiterer Folge ist es möglich, dass die Senatsmitglieder selbst Anklage erheben – wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgebots.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 04.12.2023 um 14:44 Uhr aktualisiert
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