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/ ©APA/dpa

Missbrauchsverdacht im Kindergarten: Das ergaben die Ermittlungen

Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Verfahren gegen zwei mit dem Vorwurf des Kindesmissbrauchs konfrontierte Pädagogen eines städtischen Kindergartens in Wien-Penzing eingestellt.

von APA
2 Minuten Lesezeit(284 Wörter)
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„Die Vernehmungen sämtlicher Beteiligter und weitere Ermittlungsmaßnahmen konnten den aufgeworfenen Tatverdacht nicht erhärten“, hieß es am Dienstagnachmittag in einer Pressemitteilung. Wesentlich dafür sei das Gutachten eines psychologischen Sachverständigen gewesen, wurde ergänzt.

Keine „verdachtserhärtenden Aussagen“

Die beiden Pädagogen wurden des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sowie teilweise der Freiheitsentziehung beschuldigt. „Die Verfahrensdauer gründet insbesondere auf dem Umstand, dass für derartige Gutachten nur wenige Sachverständige zur Verfügung stehen und die Wartezeiten daher lange sind“, erklärte Sprecherin Judith Ziska. Für die Ermittlungen seien Experten und deren umfassende Begutachtungen der Kinder hinzugezogen worden. „Letztlich konnten die Sachverständigen in den Gesprächen mit den Minderjährigen keine verdachtserhärtenden Aussagen feststellen“, hieß es in der Aussendung. In Zusammenschau aller Beweisergebnisse und nach sorgfältiger Aufklärung des Sachverhalts liege eine Verurteilung der beschuldigten Pädagogen daher nicht nahe.

Fall sorgte im Vorjahr für Wirbel

Der Fall hatte im Mai 2022 für Aufsehen gesorgt. Im Zuge der Causa war auch die Leitung der städtischen Kindergärten (MA10) neu besetzt worden. Der zuständige Stadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) war damals unzufrieden mit dem Krisenmanagement rund um den Verdachtsfall. Zudem wurden auch eine Reihe von legistischen Maßnahmen in die Wege geleitet. So hat die Stadt etwa ein Gesetz mit Schutzbestimmungen beschlossen. Auf dieses wurde von Wiederkehr heute in einer Reaktion auch verwiesen. „Kinderschutz steht in Wien an erster Stelle. Daher gehen wir jedem Verdacht des Missbrauchs in diesem Bereich nach und haben das strengste Kinderschutzgesetz Österreichs umgesetzt. Die strafrechtliche Komponente ist von Justiz und Polizei zu bewerten, wie dies in diesem konkreten Fall auch passiert ist.“ (APA, 5. 12. 23)

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