Illegaler Goldhandel: 31-Jähriger zockte Kunden ab
Die gemeinsame Aktion der Finanzpolizei, der Polizei und des Eichamts in Oberösterreich brachte die fragwürdigen Geschäftspraktiken eines 31-jährigen deutschen Goldhändlers ans Licht.
Dem 31-Jährigen wird vorgeworfen, mehrere seiner Kunden betrogen zu haben. Er wird nun strafrechtlich belangt. Der Auslöser für die Untersuchung war ein Hinweis, der Ende November bei der Polizei einging. Bei der daraufhin durchgeführten Kontrolle im Umland von Linz stellte sich heraus, dass der Händler eine nicht geeichte Waage benutzte. Das Eichamt untersagte daraufhin ihre weitere Verwendung und beschlagnahmte die Goldwaage im Zuge der Amtshandlung durch die Polizei.
Schmuck weit unter tatsächlichem Wert angekauft
Darüber hinaus wurden bei der Kontrolle Rechnungen für verschiedene Schmuckstücke wie Ringe, Armbänder und eine Rolex gefunden. Eine Einschätzung eines Goldschmieds enthüllte, dass der Händler die Gegenstände falsch bewertet und weit unter ihrem tatsächlichen Wert angekauft hatte. Beispielsweise erwarb er eine Rolex für lediglich 1.500 Euro, obwohl der Gutachtenwert bei rund 4.000 Euro lag.
Illegales Gewerbe ohne Genehmigung betrieben
Die Finanzpolizei entdeckte weitere Verstöße des Goldhändlers gegen Gesetze: In seinen Unterlagen fanden sich Auftragsbestätigungen für Dach- und Fassadenreinigungen, obwohl der Unternehmer weder eine Gewerbeberechtigung in Österreich besaß, noch im Dienstleistungsregister eingetragen war. Lediglich eine Meldung für das Reisegewerbe seiner Frau konnte nachgewiesen werden. Eine Überprüfung ergab zudem, dass seine Frau einen vollstreckbaren Abgabenrückstand von über 2.600 Euro hatte, der umgehend gepfändet wurde.
Polizei konfisziert Goldschmuck und Bargeld
Die Polizei beschlagnahmte sämtlichen Goldschmuck sowie das Bargeld des fragwürdigen Unternehmers und vernahm ihn als Beschuldigten wegen des Verdachts des Betrugs (§ 146 StGB). Neben der Anzeige wegen der nicht geeichten Goldwaage durch das Eichamt erstattete die Finanzpolizei Anzeige wegen unbefugter Gewerbeausübung.