Urteil: Kein Schadensersatz für Verletzte (60) nach Hundewiesen-Unfall
Ein Unfall auf einer Hundewiese im Grazer Volksgarten löste einen Rechtsstreit aus, als eine Frau von spielenden Hunden umgerannt und schwer verletzt wurde.
In einer Hundewiese im Volksgarten in Graz wurde eine Frau von spielenden Hunden umgerannt und dabei schwer verletzt. Die Geschädigte forderte daraufhin Schadenersatz. Dies hätte möglicherweise zu einer Leinenpflicht auf Hundewiesen führen können. Doch in der ersten Instanz entschied das Gericht gegen die Klägerin.
Frau fordert Schadenersatz nach Vorfall
Normalerweise sind Hundewiesen ein Ort für unbeschwerten Hundespaß, doch ein Vorfall lenkte vor Kurzem die Aufmerksamkeit auf die Verantwortlichkeiten in solchen Gebieten. Ein Zwischenfall ereignete sich, als eine Unternehmerin den Hund ihrer Schwester spazieren führte. Gleichzeitig waren zwei Freundinnen mit einem Dalmatiner und einem Schäferhund auf der Wiese. Während des Spiels stießen die Hunde unglücklich mit einer 60-jährigen Frau zusammen, die dabei schwere Knieverletzungen erlitt. Die Verletzte forderte daraufhin rund 20.000 Euro Schadenersatz von den Hundehaltern.
Unvorhersehbares Unglück oder Sorgfaltspflicht vernachlässigt?
Zentral in diesem Prozess stand die Frage, ob die Sorgfaltspflicht der Hundehalter vernachlässigt wurde oder ob ein solcher Vorfall unvermeidbar war. In der ersten Instanz urteilte das Gericht jedoch zugunsten der Beklagten. Der Richter sah keine Fahrlässigkeit seitens der Hundehalter und entschied, dass diese nicht von einer besonderen Gefahrenlage hätten ausgehen müssen. Es handelte sich um ein unvorhersehbares Unglücksgeschehen.
„Etappensieg für alle Nutzer von Hundewiesen“
Anwalt Christian Fauland, der die Beklagten vertritt, äußerte sich zufrieden über das Urteil: „Das Gericht hat alle Aspekte sorgfältig geprüft. Ein Etappensieg für alle Nutzer von Hundewiesen“, wie die „Kronen Zeitung“ berichtet.