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Schneeschaufeln, Salzen und Co.: Das sollten Mieter wissen

Der Winter ist nun auch in Österreich angekommen. Auch in Graz freut man sich schon auf Weihnachten. Wenn der Winter eintrifft, wer ist für das Schneeschaufeln, Salzen und Co. zuständig?

von Janine Ploner
Janine Ploner 5 Minuten Online Redaktion
1 Minute Lesezeit(114 Wörter)

Winterzeit ist Schneezeit. Auch in Graz fliegen hin und wieder weiße Flocken vom Himmel. Doch wie sieht es eigentlich mit Schneeräumen und dem Salzen der Straßen und Gehwege aus?

Mieter aufgepasst!

Grundeigentümer dürfen die Räum- und Streupflicht an Dritte übertragen. Das können neben einer professionellen Firma oder der Hausverwaltung auch die Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sein. Eine solche Verpflichtung zum Winterdienst sollte schriftlich festgelegt und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Oft stehen die genauen Informationen im Mietvertrag. Zu beachten ist allerdings, dass die Übernahme dieser Verpflichtung Haftungsfolgen nach sich ziehen kann, sofern es zu einem Unfall kommt.

Häufig gestellte Fragen:

Die Räumung der öffentlichen Straßen und Wege erfolgt durch die Holding Graz. Bis zu 200 Mitarbeiter sind für den Winterdienst zuständig und bis zu 76 Fahrzeuge sind im Einsatz.

Geräumt werden zuerst die Hauptdurchzugsstraßen, das Graz Linien-Schienennetz und die Bergstraßen. Danach werden Nebenstraßen, Zufahrten zu Siedlungen sowie Radwege vom Schnee befreit.

Das kommt immer darauf an. Grundeigentümer dürfen die Räum- und Streupflicht an den jeweiligen Mieter übertragen. Solche Regelungen sind jedoch immer im Mietvertrag festgelegt und können von Vertrag zu Vertrag variieren.

Öffentlich begehbare Gehsteige, Gehwege und Stiegenanlagen sind innerhalb von drei Metern entlang der gesamten Liegenschaft von Schnee und Eis zu befreien. Ist kein Gehsteig oder Gehweg vorhanden, muss der Straßenrand in der Breite von einem Meter zum Begehen freigemacht werden. Geräumt und gestreut werden muss in Ortsgebieten zwischen 6 und 22 Uhr, wenn nötig mehrmals täglich und auch an Sonn- und Feiertagen. Bei heftigen Schneefällen kann auf den Winterdienst gewartet werden, bis sich das Wetter wieder verbessert.

Die Vernachlässigung dieser Pflichten kann teuer werden. Es kommt zu Verwaltungsstrafen in Höhe von 72 Euro. Passiert ein Unfall, haften Verantwortliche. Es kann zu Schadenersatzklagen oder Schmerzensgeld mit weit höheren Kosten führen.

Als Mieter hast du das Recht, in einem sicheren und bewohnbaren Zustand zu leben. Sollte niemand seinen Pflichten nachgekommen, kann der Winterdienst angefordert werden.

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