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Bild auf 5min.at zeigt zwei Personen beim Fernsehen.

Saftige Geldstrafen für jeden, der ORF-Gebühren nicht bezahlt

Bei der neuen ORF-Gebühr werden keine halben Sachen gemacht: Wer nicht binnen 14 Tagen zahlt, muss mit einer Strafe rechnen, die es in sich hat. Wir haben das Wichtigste für euch zusammengefasst.

von Janine Ploner Janine Ploner 5 Minuten Online Redaktion
2 Minuten Lesezeit(383 Wörter)

Für alle, die bisher die GIS verweigert haben, wird es jetzt spannend: Alle, die bis 30. November nicht reagiert und bisher keine GIS gezahlt haben, müssen die neue ORF-Gebühr für 2024 gleich auf einmal zahlen – also den vollen Betrag. Alle, die sich „vorangemeldet“ haben, konnten zwischen einer jährlichen Zahlung, einer Zahlung alle sechs Monate oder einer zweimonatlichen Zahlung wählen.

Ob Fernseher oder nicht – jeder muss zahlen

Der Verfassungsgerichtshof hatte die bisherige GIS wegen der „Streaming-Lücke“ als unzureichend eingestuft. Die unschöne Folge: Ab 1. Jänner müssen alle zahlen, egal ob man einen Fernseher hat oder nicht. Für alle Haushalte schlägt der ORF in Zukunft bekanntlich mit zumindest 183,60 Euro an neuer Gebühr jährlich zu Buche. Zusätzlich kommt in manchen Ländern noch ein „Zusatzgeld“ fürs Landesbudget hinzu. In der Tirol liegen wir hier bei 220,32 Euro jährlich. Im Burgenland sind es sogar 238,80 Euro. Nun dringen erste Details darüber ans Tageslicht, was jene erwartet, die die Zahlung weiterhin verweigern.

Automatische Abmahnung

ORF Chef Roland Weißmann rechnet laut Standard mit wenigen „Einzelfällen“, die nicht zahlen werden. Jeder, der nicht zahlt, werde automatisch abgemahnt. Dann hätte man noch Zeit, zu reagieren. Zuerst soll man der Zahlungsaufforderung für den Jahresbetrag innerhalb der ersten 14 Tage nachkommen. Wird gemahnt, können laut Bericht gleich mal zehn Prozent des Betrags als Extra-Strafe aufgeschlagen werden, ein Inkassobüro schreitet ein. Sollten sich Personen weiterhin weigern, geht der Fall vor Gericht und dort hat man dann 2.180 Euro Strafe plus immer noch die Zahlung der Jahresgebühr zu erwarten.

Was ist jetzt zu tun?

Wer diesem Schrecken entgehen will, sollte ab jetzt pro Hauptwohnsitz-Adresse eine volljährige Person noch bei der GIS registrieren, die für die Zahlung des ORF-Beitrags ab 1. Jänner 2024 verantwortlich ist. Übrigens: Für alle, die bisher schon brav GIS gezahlt haben, ändert sich nichts: „Hat jemand bisher Radio und/oder Fernseher angemeldet, so übernimmt das ORF-Beitrags-Service (jetzt noch GIS) ab 1. Jänner 2024 automatisch die Personen und Adressdaten sowie die Zahlungsart und -weise in das neue System“, so der ORF. Hier hat die Umstellung sogar eine positive Wirkung: Es wird mit der neuen ORF-Gebühr sogar etwas günstiger als bisher.

Wie kann ich mich von der ORF Gebühr befreien lassen?

Wer bisher von der GIS befreit war, ist auch für die ORF Gebühr befreit. Befreien lassen kann man sich auch weiterhin – unter gis.at/befreiungsrechner kann man sich berechnen, ob man der Haushaltsgebühr entgeht.

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