Skip to content
/ ©Pexels / Ivan Samkov

Vorsicht bei der Handy-Rechnung: VKI warnt vor enorme Preiserhöhungen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) warnt aktuell vor Indexanpassungen bei Handyverträgen. Betroffene müssen dabei oftmals tief in die Tasche greifen. Diese Vorgehensweise ist laut VKI unzulässig.

von Sabrina Tischler
Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
2 Minuten Lesezeit(355 Wörter)

 Preisindexierungen haben aufgrund der hohen Inflation zu wesentlichen Preissteigerungen geführt. Ein Konsument konnte sich die Preiserhöhung auf seiner Handyrechnung jedoch nicht erklären. Er stellte fest, dass die Preiserhöhung nicht vom vereinbarten Angebotspreis berechnet wurde, sondern von einem doppelt so hohen Wert – eine für den Verein für Konsumenteninformation (VKI) unzulässige Vorgehensweise. Der Konsument erhielt mit Hilfe des VKI den unzulässig eingehobenen Betrag von „Drei“ zurück. Der VKI geht allerdings davon aus, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt und rät daher verstärkt zur Kontrolle der Indexanpassung auf Handyrechnungen.

Enorme Preiserhöhung

Ein Konsument hat im Dezember 2022 bei der Hutchison Drei Austria GmbH („Drei“) einen Vertrag zu einem Angebotspreis von monatlich 25 Euro abgeschlossen. Der Tarif unterlag nach den bei Vertragsschluss gegebenen Informationen einer Wertsicherung. Diese sollte anhand der Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) durchgeführt werden. Im folgenden März kam es dann zu einer Preiserhöhung, die allerdings nicht auf Grundlage des Aktionspreises von 25 Euro, sondern anhand des Vergleichspreises von 50 Euro pro Monat vorgenommen wurde. Das führte dazu, dass sich der Preis doppelt so stark erhöhte, wie es aufgrund der VPI-Änderung bei einem Preis von 25 Euro möglich gewesen wäre.

Unzulässiges Vorgehen

Eine Beschwerde des Verbrauchers bei „Drei“ brachte keine Lösung. Dort berief man sich nur auf die vereinbarte Wertsicherung. Der Konsument wandte sich daraufhin an den VKI. Dieser beurteilte das Vorgehen von „Drei“ als unzulässig und brachte für den Konsumenten eine Mahnklage ein. „Drei“ zahlte aufgrund der Klage den überhöhten Betrag zurück.

Handyrechnung immer prüfen

„Wir gehen von keinem Einzelfall aus. Gerade Konsumenten, die vor Weihnachten 2022 ein Sonderangebot beim Abschluss ihres Handyvertrags in Anspruch genommen haben, könnten von dieser Berechnungsmethode betroffen sein“, führt Maximilian Kemetmüller, zuständiger Jurist beim VKI, aus. „Wir raten generell allen Verbrauchern, regelmäßig ihre Handy-Rechnung zu kontrollieren“, so Kemetmüller: „Wenn diese fehlerhaft ist, sollten Verbraucher in einem ersten Schritt so bald als möglich ihren Telekom-Anbieter kontaktieren und eine Berichtigung der Rechnung fordern.“

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 10.12.2023 um 12:17 Uhr aktualisiert
Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.

Mehr Interessantes