Skip to content
/ ©pixabay
Symbolfoto
Weniger Pendlerpauschale: So geht es jetzt weiter

Weniger Pendlerpauschale: So geht es jetzt weiter

Schlechte Nachrichten für Pendler: Die Pauschale, die im vergangenen Jahr befristet erhöht wurde, sinkt nun wieder auf die Basiswerte zurück.

von Carolina Jakubovic
1 Minute Lesezeit(115 Wörter)
Als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügen

Um die steigenden Energie- und Spritpreise zusätzlich abzufedern, stand Arbeitnehmer in Österreich von Mai 2022 bis Juni 2023 eine erhöhte Pendlerpauschale zu, der Pendlereuro wurde sogar vervierfacht. Dieses „Angebot“ war allerdings befristet. Auch von 1. Jänner bis 30. Juni gab es eine Erhöhung der Pendlerpauschale und der Pendlereuro wurde ebenfalls angehoben.

Steuerlich nicht mehr entlastet

Nun ist die Frist abgelaufen und die Zahlen werden wieder auf die Basiswerte absinken. Das bedeutet: Pendler, also Personen, die jeden Tag ihr Auto brauchen, um in die Arbeit zu kommen, werden steuerlich nicht mehr entlastet. Wer seinen zukünftigen Beitrag berechnen möchte, kann dies unter https://pendlerrechner.bmf.gv.at/ tun.

Pendlerpauschale und Pendlereuro

Pendlerinnen/Pendlern steht zusätzlich zum Pendlerpauschale der Pendlereuro, der abhängig von der Entfernung zum Arbeitsplatz ist, als steuerlicher Absetzbetrag zur Verfügung. Voraussetzung ist der Anspruch auf ein Pendlerpauschale. Der Pendlereuro ist ein Jahresbetrag und wird berechnet, indem die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit „zwei“ multipliziert wird. Der Pendlereuro steht Bezieherinnen/Beziehern des sogenannten „großen“ und des „kleinen“ Pendlerpauschales gleichermaßen zu. Für Teilzeitkräfte wird der Pendlereuro wie das Pendlerpauschale aliquotiert. Auch der Pendlereuro kann wie auch der Verkehrsabsetzbetrag monatlich in der Lohnverrechnung durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber berücksichtigt werden.

Im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 steht zusätzlich ein Pendlereuro in Höhe von 0,50 Euro monatlich pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu. Auch der Pendlereuro ist wie das Pendlerpauschale entsprechend der Anzahl der Fahrten pro Monat anzupassen.

Das kleine Pendlerpauschale steht zu, wenn die Benützung eines Massenverkehrsmittels zumutbar ist. Das große Pendlerpauschale steht zu, wenn die Benützung eines Massenverkehrsmittels nicht zumutbar ist. Hier finden ihr nähere Informationen zur Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln.

Der Pendlereuro ist als steuerlicher Absetzbetrag ein Jahresbetrag und wird berechnet, indem die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit „zwei“ multipliziert wird. Der Pendlereuro wird pro Jahr gewährt und direkt von der errechneten Steuer abgezogen.

Unter https://pendlerrechner.bmf.gv.at/ steht der Pendlerrechner zur Verfügung. Er dient zur Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie zur Beurteilung, ob die Benützung eines Massenbeförderungsmittels (öffentliches Verkehrsmittel) zumutbar oder unzumutbar ist.

Basierend auf diesen Ergebnissen ist die Höhe eines etwaig zustehenden Pendlerpauschales und Pendlereuros zu ermitteln. Tatsächliche Fahrtkosten können nicht geltend gemacht werden.

Der Pendlerrechner ist sowohl im Rahmen der Lohnverrechnung, als auch im Zuge der Veranlagung durch den Arbeitnehmer oder die Finanzverwaltung zu verwenden.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 11.12.2023 um 10:08 Uhr aktualisiert
Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.
Mehr Interessantes