Statt 10 nur 7 Prozent: In diesen Betrieben gibt es weniger Lohnerhöhung
Lange hat es gedauert, dann war es doch so weit: Der Kollektivvertrag für die Metaller wurde Ende November beschlossen. Mit einem "völlig neuen Element": der Härtefallregelung. Was es mit dieser auf sich hat, erfahrt ihr hier.
Am 30. November war es dann nach langen und zähen Verhandlungen so weit: Die Metaller haben ihren neuen Kollektivvertrag bekommen. Die Rahmendaten: Ab 1. November (rückwirkend) wurden die Löhne und Gehälter grundsätzlich um bis zu zehn Prozent, jedoch maximal um 400 Euro, erhöht – mehr dazu hier. Im Rahmenpaket war auch eine „Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel für Unternehmen mit hohem Personalkostenanteil“ inbegriffen.
„Völlig neues Element im Kollektivvertrag“
„Die Härtefallregelung ist ein völlig neues Element im Kollektivvertrag. Das Ziel ist, Beschäftigung zu sichern und jene Unternehmen zu unterstützen, die derzeit sehr große wirtschaftliche Herausforderungen haben“, sagen die beiden Chefverhandler, Reinhold Binder (Pro-GE) und Karl Dürtscher (GPA). Die Regelung soll nächstes Jahr evaluiert und im Herbst 2024 neu verhandelt werden.
So sieht die Härtefallregelung aus
Unternehmen mit einer hohen Lohntangente können vom eigentlichen Abschluss, der bis zu zehn Prozent beträgt abweichen, wenn der Anteil des Personalaufwandes an der Wertschöpfung mehr als 75 oder 90 Prozent beträgt. Die Berechnung erfolgt mittels einer Formel, die die Personalkosten und den Betriebserfolg einbezieht.
Muss bis spätestens 22. Dezember mitgeteilt werden
Die Anwendung der Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel muss gemeinsam vom Unternehmen und vom Betriebsrat den Kollektivvertragsparteien bis spätestens 22. Dezember mitgeteilt werden. Die Erhöhung kann dann rückwirkend mit 1. November 8,5 Prozent, maximal jedoch um 340 Euro (Anteil bei mehr als 75 Prozent), oder 7 Prozent und maximal 280 Euro (Anteil bei mehr als 90 Prozent) betragen. Weiters müssen Unternehmen und Betriebsrat bis Ende Februar einen Ausgleich für die Beschäftigten vereinbaren. Der entfallende Teil der Erhöhung kann zum Beispiel in Form von zusätzlicher Freizeit, durch eine Einmalzahlung oder ähnlichem erfolgen.
Widerspruch ist möglich
Aber: Gegen dieses Vorgehen kann seitens der Kollektivvertragsparteien auch noch widersprochen werden. In diesem Fall müssen die Löhne und Gehälter mit 1. Mai 2024 um zehn Prozent, monatlich um maximal 400 Euro erhöht werden. Und für den Zeitraum zwischen 1. November und 1. Mai muss mit einer Auslgeichszahlung das seither entgangene Gehalt der Arbeitnehmer bezahlt werden.