Mietpreisdeckel kommt fix: Wer davon profitiert
Die Regierung hat sich, nachdem die Maßnahme bereits im August angekündigt wurde, auf einen Mietpreisdeckel geeinigt. Die Erhöhungen für Kategoriemieten sollen entfallen.
Konkret sollen die Mieterhöhungen von Kategoriemieten, Richtwertmieten und gemeinnützigen Wohnungen begrenzt werden. Nicht von der Beschränkung betroffen sein sollen freie Mietverträge. Für die im Mietrechtsgesetz geregelten Kategoriemieten sollen die Erhöhungen 2024 entfallen. Zahlreiche Österreicher sind damit nächstes Jahr vor einer Mietkosten-Explosion geschützt.
Deckel bei 5 Prozent
In den Jahren 2025 und 2026 sollen die Erhöhungen bei 5 Prozent gekappt werden. Die Richtwertmieten sollen künftig jährlich valorisiert werden – das nächste Mal ebenfalls am 1. April 2025. Ab 2027 soll bei den betroffenen Mieten die Valorisierung anhand der Durchschnittsinflation der letzten drei Jahre berechnet werden und der 5 Prozent übersteigende Teil bei der Anpassung nur zur Hälfte berücksichtigt werden. Nicht von der Beschränkung betroffen sind freie Mietverträge. Der Mietpreisdeckel passierte den Bautenausschuss daher mit den Stimmen von ÖVP und Grünen.
Häufig gestellte Fragen
Der Mietpreisdeckel regelt, dass die Mieten um maximal 5 Prozent im Jahr erhöht werden dürfen.
Die Regelung gilt für Haushalte, die Richtwert- oder Kategorie-Mietzinse bezahlen sowie im gemeinnützigen Bereich. Für die rund 425.000 Haushalte aus dem privaten Mietsektor gilt er nicht.
Kategoriemieten werden in Österreich für Mietverträge eingehoben, die vor 1994 abgeschlossen wurden. Sie sind an die Inflation gekoppelt und werden immer dann angepasst, wenn die Teuerungsrate die Fünf-Prozent-Schwelle überschreitet. Dadurch dass die Teuerung so enorm zugelegt hat, kam es zuletzt mehrmals jährlich zu einer Erhöhung der Mieten für Altbau-Wohnungen. Je nach Ausstattung werden die Kategoriemieten in die Kategorien A bis D eingeteilt. Mehr dazu findest du hier.
Für die Mieter von Altbau-Wohnungen, die in Kategoriemieten fallen, bedeutet der Mietpreisdeckel, dass 2024 keine Mieterhöhung ansteht. Für die Jahre 2025 und 2026 darf nur einmal jährlich und dazu um maximal 5 Prozent erhöht werden.
1994 wurden die Richtwertmieten eingeführt, die von etwa 755.000 Mietern entrichtet werden. Es löste die bis dahin geltenden Kategoriemieten in seither neu abgeschlossenen Verträgen im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) ab. Ein bestimmter Richtwert wurde als Basismiete festgelegt, je nach Zusatz-Kosten steigt der Mietzins. Mehr dazu gibt es hier. Die Erhöhung steht hier alle zwei Jahre an.
Nächstes Jahr, 2024, hätte sich bei den Richtwertmieten nichts geändert, da ja keine Erhöhung nach dem Zwei-Jahres-Rhythmus anstand. 2025 setzt der bei fünf Prozent angesetzte Deckel dann ein. Künftig sollen die Richtwertmieten dann jährlich statt alle zwei Jahre erhöht werden.
Zum gemeinnützigen Wohnbau zählen Genossenschaftswohnungen. Auch hier werden die Mieten alle zwei Jahre erhöht. Die nächste Anpassung steht 2024 an. Durch den Deckel beläuft sich die Erhöhung nicht höher als auf 5 Prozent.