Gratis-Fahrt zur Berufsschule: Lehrlingsfreifahrt wird erweitert
Lehrlinge, die das Arbeitszeitmodell mit Matura wählen, haben in ihrer Ausbildung zusätzliche Unterrichtszeiten zu absolvieren. Auch für diese bietet das Land nun eine kostenlose Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln an.
Lange seien die zusätzlichen Unterrichtszeiten nicht mit der Lehrlingsfreifahrt abgedeckt gewesen. Diese Lücke will das Land Kärnten nun schließen. Dafür werden pro Jahr 41.100 Euro in die Hand genommen. „Das ist eine wichtige Investition am richtigen Fleck. Sie erleichtert unseren Lehrlingen die finanzielle Situation und fördert gleichzeitig den nachhaltigen Charakter der Ausbildung“, betont Landesrat Daniel Fellner (SPÖ).
Berufsschüler entlasten
Das Modell „Lehre mit Matura“ sei zu einem wichtigen Bestandteil innerhalb der Lehrausbildung geworden. „Jedes Stück ‚Mehr‘, das unsere Jugend bereit ist zu investieren, soll auch belohnt werden und nicht zusätzlich zur Last fallen“, so Fellner weiter. Fachkräfte würden dringend gebraucht werden, und so müsste man diese auch in ihrer Ausbildung „bestmöglich unterstützen und abholen“, ergänzt der Landesrat. Zudem habe die Förderinitiative einen zukunftsweisenden, nachhaltigen Charakter, betont Fellner und ergänzt abschließend: „Wer jahrelang mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, ist eher geneigt, diese auch in Zukunft zu nutzen.“
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Freifahrten sind der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Kärnten, ein gültiger Lehrvertrag mit Zusatz „Lehre mit Matura“, die Anmeldung an einer Kärntner Berufsschule, der Besitz einer gültigen (Berufs-)Schülerfreifahrkarte der Kärntner Linien sowie die Angabe der „Lehre mit Matura“-Zeiten im Rahmen der Antragsstellung.
Die Ausweitung der bestehenden (Berufs-)Schülerfreifahrt beschränkt sich dabei auf die für Lehrveranstaltungen benötigten Wochentage oder Zeitspanne. Entweder wird diese Zeiterweiterung auf der regulären Schülerfreifahrtkarte mitberücksichtigt oder dafür eine eigene Fahrkarte ausgestellt, wobei bei Letzterem, falls nicht schon im Zuge der regulären Freifahrt entrichtet, der Eigenanteil (Selbstbehalt) der Schülerfreifahrt zu entrichten ist.