Feuerwerk erlaubt: In Klagenfurt dürft ihr es krachen lassen
Am Donnerstag ist die Entscheidung gefallen: Auch heuer dürfen laut Verordnung der Stadt Klagenfurt in der Silvesternacht Kleinfeuerwerke gezündet werden - zumindest zwischen 23.30 und 00.30 Uhr.
In der Stadt Villach bleibt das generelle Verbot für die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 – wie berichtet – auch in der Silvesternacht aufrecht. Nicht so in der Kärntner Landeshauptstadt. Dort will man Kleinfeuerwerke auch heuer wieder erlauben – zumindest zwischen 23.30 und 00.30 Uhr.
Mit einigen Ausnahmen
Laut Verordnung – der Entwurf liegt der 5 Minuten Redaktion bereits vor – sind die Siedlungsgebiete der Landeshauptstadt Klagenfurt in dieser Zeit vom Verbot der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 ausgenommen – mit Ausnahme der Katastralgemeinden Gurlitsch und St. Peter/Karlsberg. Auch muss ein Abstand von zumindest 200 Metern zu Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten eingehalten werden. Wer gegen die Vorschrift verstößt, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro bzw. eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Wochen. Seitens der Stadt wird es voraussichtlich kein eigenes Feuerwerk geben – mehr dazu hier.
Welche Feuerwerkskörper fallen in die Kategorie F2?
Kategorie F 2
Mindestalter 16 Jahre: Diese stellen eine geringe Gefahr dar.
Beispiele:
- Vulkane,
- Batteriefeuerwerk,
- Raketen,
- Fontänen,
- Knallfrösche,
- Römische Lichter,
- Knallkörper,
- Sonnen etc.
Quelle: WKO