Jost-Verlängerung nichtig: Bürgermeister will nicht berufen
Die Gemeindeaufsicht hat die Dienstvertragsverlängerung des Magistratsdirektors Peter Jost durch Bürgermeister Christian Scheider für nichtig erklärt. Dieser nimmt den Bescheid zur Kenntnis und will nicht in Berufung gehen.
Am 14. Dezember wurde Bürgermeister Christian Scheider (TK) der Bescheid von der Gemeindeaufsicht zugestellt – wir haben berichtet. Darin steht ganz konkret: „Gemäß §96 Abs. 4 Klagenfurter Stadtrecht 1998 (K- KStR 1998) wird die vom Bürgermeister der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee am 20. Dezember 2022 mittels dringender Verfügung gemäß §73 Abs. 1 K-KStR 1998 veranlasste Verlängerung des Dienstvertrages von Herrn Magistratsdirektor Dr. Peter Jost über das Regelpensionsalter hinaus, mangels Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen für nichtig erklärt.„
Bürgermeister wird nicht berufen
Nach Einlangen des Bescheides wurde dieser von Juristen geprüft. „Ich nehme den Bescheid der Gemeindeaufsicht zur Kenntnis und werde nicht in Berufung gehen“, erklärt Scheider und fügt hinzu, dass ihm eine Berufung aus rein rechtlicher Sicht angeraten wurde. „Doch aufgrund der bereits erfolgten Beschlusslage habe ich mich dagegen entschieden.“ Unabhängig von dem Ergebnis des Bescheides wurden bereits jene Schritte gesetzt, die der Gemeinderat am 9. Februar 2023 beschlossen hat. Mit dem Stadtsenatsbeschluss vom 5. Dezember 2023 wurde Magistratsdirektor Peter Jost vom Dienst freigestellt und mit Gemeinderatsbeschluss, ebenfalls vom 5. Dezember, als Magistratsdirektor abberufen.
Nachfolge bereits ausgeschrieben
Die Nachfolge für einen neuen Magistratsdirektor bzw. Magistratsdirektorin wurde bereits ausgeschrieben. Das Verfahren läuft derzeit. Bis ein Nachfolger gefunden wird, ist Stèphane Binder als Stellvertreter des Magistratsdirektors für den Inneren Dienst verantwortlich. Scheider merkt hinsichtlich des Bescheides kritisch an, dass die Gemeindeaufsicht ein Jahr und drei Anläufe benötigt hat, um schließlich zu einer Entscheidung zu gelangen. „Ich musste innerhalb von zwei Stunden meine Entscheidung treffen und mich auf die Expertise zweier Juristen verlassen, die mir beide versichert haben, dass die Ziehung des Notfallparagrafen zweifelsfrei anwendbar sei. Auch ein angefordertes Gutachten von Univ. Prof. DDDr. Wieser ist zum selben Ergebnis gekommen“, so der Bürgermeister. Kritisch sehe Scheider auch, dass noch bevor die Stadt gestern den Bescheid erhalten hat, der zuständige Landesrat bereits im Landtag über den Inhalt des Bescheides gesprochen habe.