In dieser Branche steigt der Mindestlohn auf 2.400 Euro
Für 110.000 Arbeiter in Österreicher steht eine Lohnerhöhung von 8,5 Prozent an. Ihr Brutto-Mindestlohn belauft sich künftig auf rund 2.400 Euro. Das wurde heute in den KV-Verhandlungen beschlossen.
Die Gewerkschaft PRO-GE setzte am 15. Dezember die Kollektivvertragsverhandlungen für rund 110.000 Arbeiter und 18.000 Lehrlinge des Metallgewerbes fort. Nach sieben Stunden konnte in dieser dritten Runde mit den Arbeitgebern ein Abschluss erreicht werden. Der Geltungsbereich des Kollektivvertrags Metallgewerbe umfasst Betriebe aus elf Bundesinnungen der Wirtschaftskammer und beinhaltet dabei viele verschiedene Berufsgruppen, unter anderem Elektrotechnik, Metalltechnik, Mechatronik und Kfz-Mechanik sowie die Gruppe der Installateure.
Mindestlöhne steigen
Aufgrund der Teuerung hat die PRO-GE heuer den Fokus auf der Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne gelegt. Die KV-Mindestlöhne steigen somit ab 1. Jänner 2024 um 8,5 Prozent. Der neue Mindestlohn liegt künftig bei 2.424,45 Euro. „Für eine junge Facharbeiterin, einen Facharbeiter ergibt dies eine Erhöhung von rund 220 Euro pro Monat“, sagt PRO-GE-Chefverhandler Reinhold Binder. Die Ist-Löhne werden um 8,2 Prozent angehoben. Die Zulagen und Aufwandsentschädigungen steigen um 8,5 Prozent. Weiters wurde vereinbart, dass die Überstundenzuschläge für die 11. und 12. Stunde bzw. nach der 50. Stunde von 75 Prozent auf 100 Prozent angehoben werden.
Auch Lehrlingseinkommen wurde nachgebessert
Die Lehrlingseinkommen werden nach Jahren gestaffelt erhöht. Durch eine Erhöhung um 16,5 Prozent beträgt das Lehrlingseinkommen im ersten Lehrjahr künftig 932 Euro. Die Einkommen im zweiten und dritten Jahr werden um 8,5 Prozent und im vierten Lehrjahr um 7,8 Prozent angehoben. Die Ausbildungsbetriebe müssen den Lehrlingen zudem in den ersten drei Lehrjahren ein Klimaticket finanzieren.
Frei zu Weihnachten und Silvester
Zudem wurde zwischen den Sozialpartnern vereinbart, wenn sich Arbeitnehmer den 24. und den 31. Dezember frei nehmen, dafür nur ein Urlaubstag verbrauchen müssen.
Erhöhung für 2025 schon fix
Weiters wurde bereits für 1. Jänner 2025 eine Erhöhung vereinbart. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne steigen dann um die rollierende Inflationsrate. Die Ist-Löhne werden um Inflationsrate plus 0,5 Prozent erhöht. Der Betrachtungszeitraum für die Inflation wurde mit November 2023 bis Oktober 2024 festgesetzt.