Aus für Gasheizungen? Nationalrat beschließt neues Verbot
Künftig dürfen keine Gasheizungen mehr in Neubauten errichtet werden. Weiters wurde ein Zweckzuschuss an die Bundesländer für die Förderung des Heizungstausches und thermischer Sanierungen im Nationalrat beschlossen.
Den rechtlichen Rahmen für ein Verbot von Gasheizungen im Neubau schafft das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG). Während das seit 2020 bestehende Ölkesseleinbauverbot auf zentrale Anlagen abzielt, soll für Neubauten ein Einbauverbot für sämtliche Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, also etwa auch für dezentrale Gasheizungen, gelten. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bestand an potenziell mit fossilen Brennstoffen betriebenen Anlagen nicht weiter anwächst.
Übergangsbestimmungen vorgesehen
Für bereits laufende Geschäftsfälle und Verfahren, die nach den bisher geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln sind, sind Übergangsbestimmungen vorgesehen. Die Regelungen des Ölkesseleinbauverbotsgesetzes 2019 werden in das neue EWG integriert. Für das Einbauverbot sei noch eine Notifizierung der Europäischen Kommission notwendig, wies Klimaschutzministerin Leonore Gewessler hin.
50 Millionen Euro Zweckzuschuss
Für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und die Förderung thermischer Sanierungen wird es zusätzlich einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2024 und 2025 im Ausmaß von maximal 50 Millionen Euro geben. Die Länder sollen damit den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen im Sinne des Umweltförderungsgesetzes unterstützen und so zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors beizutragen. Der Zweckzuschuss ist an die Bedingung geknüpft, dass die Länder ihre Fördersätze für thermisch-energetische Sanierungen und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen jedenfalls nicht verringern.