Kinderbetreuungsgeld: Neue Regelung tritt ab 2024 in Kraft
Der Nationalrat hat einstimmig die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld erhöht, um Anspruchsberechtigten die Möglichkeit einer geringfügigen Beschäftigung während der Karenzzeit zu bieten.
Der Nationalrat hat einstimmig beschlossen, die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld ab 2024 auf 8.100 Euro jährlich zu erhöhen. Der Initiativantrag von ÖVP und Grünen erhielt Unterstützung, wobei jedoch Uneinigkeit über die Verlängerung des Anspruchs von Ukraine-Flüchtlingen auf Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe bis zum 4. März 2025 bestand. Dies führte zu Diskussionen, bei denen insbesondere die Freiheitlichen gegen die Verlängerung stimmten und eine getrennte Abstimmung forderten.
Koalition plant Anhebung der Zuverdienstgrenze
Die Koalition beabsichtigt mit der Anhebung der Zuverdienstgrenze, Anspruchsberechtigten während der Karenzzeit eine geringfügige Beschäftigung zu ermöglichen. Dies wurde von einigen Abgeordneten positiv bewertet, während andere Kritik äußerten, insbesondere in Bezug auf die Verzögerungen bei den Beschlüssen und die Forderung nach einer umfassenderen Reform des Kinderbetreuungsgeldes.
FPÖ gegen Verlängerung für ukrainische Flüchtlinge
Rosa Ecker (FPÖ) lehnte beispielsweise die Verlängerung der Ansprüche für ukrainische Geflüchtete ab und argumentierte, dass Österreich bereits beträchtliche humanitäre Hilfe für die Ukraine leiste. Die Entscheidungen kurz vor Jahresende wurden von einigen Abgeordneten wie Petra Wimmer (SPÖ) kritisiert, die betonte, dass solche Verzögerungen Unsicherheit verursachen.
Debatte im Nationalrat
Während Ministerin Susanne Raab die Reformen der Bundesregierung lobte und die Notwendigkeit flexibler Unterstützungsmöglichkeiten für Familien betonte, wurden seitens der Opposition weiterhin Forderungen nach einer umfassenderen Reform des Kinderbetreuungsgeldes und einer gezielteren Unterstützung aller Familien erhoben.