Neues Urteil: Sicherstellung von Handys ist verfassungswidrig
Die Sicherstellung von Handys ist verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden. Künftig braucht es eine richterliche Erlaubnis, um Handys zu durchsuchen.
Mobiltelefone dürfen künftig also nicht mehr ohne richterliche Genehmigung sichergestellt werden. Eine Sicherstellung bzw. Durchsuchung des Handys im Zuge von Ermittlungen verstoße gegen das Recht auf Privatleben und das Datenschutzgesetz und ist somit verfassungswidrig. Der Verfassungsgerichtshof veröffentlichte am heutigen Dienstag, dem 19. Dezember, diese neue Entscheidung.
Reparatur bis 2025
Die derzeit geltenden Bestimmungen treten am 1. Jänner 2025 außer Kraft, das heißt, bis dahin muss der Gesetzgeber die Regelung reparieren. Vonseiten der Politik wurde eine rasche Umsetzung angekündigt.
Kärntner stellte Antrag
Anstoß für dieses Urteil gab der Antrag eines Kärntner Unternehmers, gegen den wegen des Verdachts der Untreue ermittelt wird. Mit der Entscheidung hat der VfGH dem Antrag stattgegeben.