Überraschende Wende in Prozess um Explosion bei Asylquartier
Drei Männer stehen vor Gericht, weil ein damals 15-jähriger Angeklagter gestand, einen Sprengsatz an einer Flüchtlingsunterkunft platziert und angezündet zu haben. Die Tat galt als "Mutprobe" in einer rechtsextremen Clique.
13 Jahre nach einem bei einer Flüchtlingsunterkunft in Graz explodierten Sprengsatz müssen sich drei Männer seit Dienstagfrüh im Landesgericht Leoben dafür verantworten. Ein 28-Jähriger, damals erst 15 Jahre alt, gestand vor den Geschworenen, dass er den „Böller“ dort platziert und angezündet hatte. Es sei eine „Mutprobe“ in seiner rechtsextremen Clique gewesen. Die anderen Angeklagten, der mutmaßliche Anstifter und der Lenker des Fluchtfahrzeugs, stritten die Beteiligung ab.
Explosion in Flüchtlingsheim
Am 11. Oktober 2010 war gegen 1.40 Uhr eine Detonation am Eingang des Flüchtlingsheims in Graz zu hören. 35 Bewohner und eine Betreuerin wurden aus dem Schlaf gerissen. Ein damals 49-jähriger Georgier stürzte und verletzte sich, als er nachschauen gehen wollte. Ansonsten gab es zwar keine Verletzten, aber der rohr- oder dosenförmige Sprengkörper wäre laut damaligen Ermittlungen imstande gewesen, Menschen schwer zu verletzten. Der Sprengsatz war – wie man heute weiß – mit Schwarzpulver versehen.
Neue Wendung in altem Fall
Zehn Jahre lang gab es keine Spur zu den Verdächtigen, obwohl es Videoaufnahmen vom mutmaßlichen Täter gab. Der heute 28-Jährige wurde 2020 auf den Aufnahmen zufällig wiedererkannt, hieß es bei Gericht. So kamen die Ermittlungen noch einmal ins Rollen. Bei mehreren Befragungen seit 2020 gab der Beschuldigte zwei mögliche Mittäter an: Einen gleichaltrigen Mann, mit dem er damals in Mariazell in der gleichen Clique war, sowie einen um ein paar Jahre älteren Bekannten, den er von seinem Bruder kannte und ebenfalls in derselben rechtsextremen Gruppierung dabei gewesen sei.
Wegen NS-Wiederbetätigung angeklagt
Die gebürtigen Niederösterreicher sollen 2010 zusammen die Explosion geplant haben, schilderte der Staatsanwalt. „Sie hielten sich zusammen in rechtsextremen Kreisen auf und trafen sich in einem Lokal in Mariazell“, so der Ankläger. Sie sollen sich öffentlich mit dem Hitlergruß begrüßt haben, trugen offenbar Nazi-Codes und verherrlichten den Nationalsozialismus. Der heute 28-Jährige war damals auf der Suche nach Freunden und sollte in die Clique aufgenommen werden. „Er musste aber eine Mutprobe bestehen“, sagte der Staatsanwalt. Er sollte einen Sprengsatz beim Caritas-Heim in Graz anzünden. Angeklagt sind NS-Wiederbetätigung und versuchte vorsätzliche Gefährdung durch Sprengmittel.
DNA-Spuren am Tatort passen zu keiner der Verdächtigen aus der Clique
Der Angeklagte schilderte, dass er vom damals 19-Jährigen einen Rucksack bekam, in dem der Böller war. Ob er ihn selbst gebastelt hat oder nicht, wisse er nicht – und das weiß das Gericht bis heute nicht, denn die auf den Resten gefundenen DNA-Spuren passen zu keinem der Männer aus der damaligen Clique. Vom anderen heute 28-Jährigen und mutmaßlichen Anstifter soll er am Grazer Hauptbahnhof dann auch noch Kleidung erhalten haben, die er anziehen und dann wegwerfen sollte, so der Beschuldigte bei der Befragung durch Richterin Sabine Anzenberger.
Sei „leichter Böller“ gewesen
„Sie sagten, es könne nicht viel passieren“, so der bald zweifache Vater heute vor Gericht. Es sei ein „leichter Böller“ gewesen. Er ließ sich daher auf die „Mutprobe“ ein und stellte den Rucksack bei der offenen Eingangstür der Unterkunft in der Grazer Mitterstraße ab und setzte die Zündschnur in Brand. Laut seinem Anwalt sei er heute geläutert und „will damit abschließen“. Er habe sich damals an die Gesinnung „angepasst“, diese aber nie wirklich vertreten.
Beschuldigte distanzieren sich von Rechtsextremismus-Vergangenheit
Die beiden anderen Beschuldigten stritten eine Beteiligung an der Tat ab. Der Anwalt des 28-jährigen, mutmaßlichen Anstifters, Bernhard Lehofer, sprach von unzähligen Widersprüchen in den bisher sechs Befragungen des Erstangeklagten. Sein Mandant sei damals tatsächlich in der Clique gewesen, habe sich vom Rechtsextremismus aber schon lange verabschiedet: „Er schämt sich heute dafür.“ 2018 sei er noch auf einem Konzert einer Rechtsrock-Band gewesen, aber nur wegen seiner Freunde, so sein Anwalt. Gefundene Fotos mit NS-Bezug auf seiner Facebook-Pinnwand seien indessen verjährt, meinte Lehofer.
Verteidigung zweifelt an Grundlage im Gerichtsverfahren
Der Anwalt des dritten Angeklagten schlug in dieselbe Kerbe: Auch sein Mandant habe damals Freunde gesucht, sei aber nicht überzeugter Rechtsradikaler gewesen: „Was man macht, wenn man jung ist, ist oft nicht das Klügste.“ Der Jurist kritisierte, dass die Grundlage der Anklage rein auf den Aussagen des 28-Jährigen basieren würde und diese „völlig variieren“. „Können Sie als Geschworene auf diese Aussagen einen Schuldspruch begründen?“, fragte er in Richtung der Laienrichter schon bei seinem Eröffnungsplädoyer. Der Prozess ist noch bis Donnerstag anberaumt, da noch einige Zeugen zu hören sind.
„Alles erfunden“
Gegen Mittag kam es dann zur Kehrtwende: Nachdem die Richterin unzählige weitere Widersprüche aufzählte, wollte sich der Mann mit seinem Anwalt besprechen. Wenige Minuten später sagte sein Anwalt zur Richterin: „Es hat das alles erfunden. Er war gar nicht vor Ort.“ Es sei der Druck der Vernehmung gewesen, die ihn zu einem Geständnis bewogen habe. Die beiden anderen hätten auch nichts mit der Sache zu tun.
Konnte Unschuld nicht beweisen
„Ich wollte in Ruhe gelassen werden“, sagte der Beschuldigte. Er habe Angst gehabt, weggesperrt zu werden. „Aber warum gestehen Sie dann etwas, wofür Sie lebenslang ins Gefängnis gehen könnten?“, fragte die Richterin. „Meine Eltern wussten zehn Jahre später nicht mehr, ob ich damals bei Ihnen zu Hause war. Sie konnten es nicht mehr bezeugen“, erklärte der 28-Jährige und räumte ein, dass er bei der Vernehmung durch das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) möglicherweise etwas falsch verstanden hat: „Ich habe es so verstanden, dass ich meine Unschuld beweisen muss.“ Da er das aber nicht konnte, dachte er „mit einem Geständnis auf Bewährung“ wieder freizukommen. (APA/red. 19.12.2023)
Hinweis: Der Artikel wurde am 19. Dezember um 16.30 Uhr aktualisiert, nachdem es zu einer Kehrtwende in dem Prozess gekommen war.