Positiver Corona-Test: Muss ich trotzdem in die Arbeit?
Zehntausende Österreicher hüten derzeit mit Corona das Krankenbett. Einige wiederum sind mit Corona infiziert, haben aber keine Symptome - müssen diese Personen dann in die Arbeit? Diese und andere Fragen werden hier geklärt.
Zehntausende Menschen sind derzeit offiziell aufgrund des Corona-Virus krankgemeldet. Konkret waren es vergangene Woche, 11. bis 17. Dezember, über 52.000 Personen – 5 Minuten hat berichtet. Die hohen Infektionszahlen schlagen sich natürlich auch in der Arbeitswelt nieder – auch wenn es aktuell keine Maskenpflicht oder Quarantänebestimmungen gibt, sind viele Arbeitnehmer verunsichert, wie sie sich verhalten sollen. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) klärt daher die wichtigsten Fragen.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich es melden, wenn ich Corona positiv bin?
Nein, seit dem 1. Juli 2023 ist COVID-19 keine meldepflichtige Krankheit mehr. Positiv getestete Personen unterliegen auch keiner Verkehrsbeschränkung mehr.
Quelle: Sozialministerium
Wo kann ich mich eigentlich noch testen lassen?
Kostenlose Testungen gibt es nur noch im Rahmen einer ärztlichen Behandlung. Die Teststraßen sind mittlerweile auch geschlossen. Die „Wohnzimmertests“ gibt es noch zu kaufen, z.B. in Apotheken.
Ich habe ein positives Testergebnis, aber keine Symptome – kann ich weiterhin arbeiten gehen?
„Corona ist nicht mehr meldepflichtig, daher muss man natürlich niemandem mehr über ein positives Testergebnis Bescheid geben. Nichtsdestotrotz wäre es grob unvernünftig, positiv getestet in die Arbeit zu gehen. Selbst wenn ich aktuell noch keine Symptome habe, könnten diese jederzeit beginnen und ich müsste mich erkrankt auf den Heimweg machen. Selbstverständlich muss ich mich krankmelden und vom Arzt eine Krankenstandsbestätigung holen. Ein positiver Test wird jedem Arzt dabei ausreichen, jemanden krank zu schreiben. Umso mehr gilt es also: Wer sich infiziert hat und Symptome aufweist, sollte zur medizinischen Abklärung und möglicher Krankschreibung die Vertrauensärztin bzw. den Vertrauensarzt aufsuchen“, informieren Martin Müller, ÖGB-Arbeitsrechtsexperte, und Claudia Neumayer-Stickler, ÖGB-Gesundheitsexpertin.
Mein Arbeitgeber verlangt, dass wir Corona-Tests machen – darf er das?
„Es gibt aktuell keine Grundlage dafür, dies zu verlangen. Würde daher ein Arbeitgeber von den Beschäftigten einen Test verlangen und er lässt Beschäftigte, die dies verweigern, nicht zu deren Arbeitsplatz, so geht das zu seinen Lasten. Die Beschäftigten bekommen ihren Lohn oder ihr Gehalt für diese Zeit weiterbezahlt“, so Müller und Neumayer-Stickler.
Welche Folgen kann es haben, wenn ich mich weigere für die Arbeit einen Corona-Test zu machen?
„Es gibt keine Verpflichtung, mich testen zu lassen. Eine Verweigerung stellt daher auch keine Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsvertrag dar. Somit kann jemand, der sich nicht testet, auch nicht entlassen werden. Stellt ein Arbeitgeber den Beschäftigten gratis Tests zur Verfügung und die Beschäftigten können sich freiwillig testen, so wird dies sicher von vielen gerne angenommen. Und das ganz ohne Zwang oder Drohung“, klären die ÖGB-Experten auf.