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Gratis Schulessen & Co: Wie der Bund gegen Kinderarmut vorgehen will

Gratis Schulessen & Co: Wie der Bund gegen Kinderarmut vorgehen will

Kinderarmut betrifft leider viel zu viele in Österreich. Nun wird auch der Bund aktiv. Mit einem nationalen Aktionsplan möchte man gegen Kinderarmut ankämpfen.

von Sabrina Tischler Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
2 Minuten Lesezeit(275 Wörter)

Im Rahmen der EU-Kinderrechts-Strategie hat die Europäische Union ihren Mitgliedstaaten empfohlen, einen Maßnahmenplan im Kampf gegen Kinderarmut zu erarbeiten. Er soll allen Kindern gleiche Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Die Strategie für Österreich wurde vom Sozialministerium in enger Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt und dem Bildungsministerium erarbeitet. Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Teuerungskrise zu berücksichtigen, wurde der Aktionsplan nochmals aktualisiert. Am Mittwoch, dem 20. Dezember, wurde der 86 Seiten starke “Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Garantie für Kinder” im Ministerrat beschlossen.

Zahl der Kinderarmut halbieren

Bis 2030 soll die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Kinder und Jugendlichen in Österreich auf 11 Prozent halbiert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Regierung bereits eine Reihe von Maßnahmen getroffen – etwa die Zahlung von 60 Euro pro Kind und Monat an armutsgefährdete Familien, eine Verdoppelung der Schulstart-Gutscheine oder die Valorisierung von Familien- und Sozialleistungen.

Diese Maßnahmen enthält der Aktionsplan

Für die kommenden Jahre definiert der Nationale Aktionsplan sechs Bereiche. Unter anderem soll die Betreuung von Unter-3-Jährigen Kindern bis 2030 um 8 auf 40 Prozent gesteigert werden. In allen Schulen sollen Kinder mindestens eine kostenlose Mahlzeit pro Tag erhalten. Mehr Kinderärzte, Augenärzte sowie Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie sollen die Gesundheitsversorgung verbessern. Geplant sind auch Verbesserungen bei der Inklusion von Kindern in Schulen und zusätzliches Unterstützungspersonal an Schulen. Auch Maßnahmen für eine gesunde Ernährung und für angemessenen Wohnraum sind enthalten. Angeschlossen sind dem Nationalen Aktionsplan über 600 konkrete Projekte und Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans.

Frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung

  • laufende Erhöhung der Betreuungsquoten sowohl bei den Unter-3-Jährigen als auch bei den 3 bis 6-jährigen Kindern
  • Ausbau elementarer Bildungseinrichtungen, Verbesserungen bei Öffnungszeiten und mehr
  • Verbesserungen von Rahmenbedingungen im Berufsfeld Elementarpädagogik

Inklusive Bildungsangebote und schulbezogene Aktivitäten

  • geplante Einführung Bildungspflicht: grundlegender Kompetenzerwerb bis zum 18. Lebensjahr
  • Verbesserung der Inklusion von Kindern mit Behinderungen ins Schulsystem inkl. Vernetzung mit Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
  • Aufstockung Unterstützungspersonal: Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, Assistenz, Administration
  • Ausbau ganztägiger Schulformen

Gesunde Schulmahlzeit

    • bis 2030 sollen in allen Schulen mind. 1 kostenlose gesundheitsfördernde Mahlzeit bzw. Verpflegung pro Schultag bereitgestellt werden

    • Verpflegungsangebote an Schulen sollen leistbar, attraktiv, abwechslungsreich und bedarfsgerecht gestaltet werden

    • Verbesserung des Bewusstseins betreffend gesunder Lebensmittel und Ernährung

Gesunde Ernährung

  • Verbesserung Qualität der Ernährung, insbesondere von benachteiligten Kindern
  • Weiterentwicklung des Programms „REVAN“ (Richtig essen von Anfang an) entlang der Prioritäten Stillförderung, Gemeinschaftsverpflegung und Informationsangebote
  • Stärkere Verankerung von Lebensmittelkompetenz und Verbraucherbildung in der Ausbildung von Lehrern

Gesundheitsversorgung

  • Aufbau und weiterführende Verbesserungen: ambulante pädiatrische, augenärztliche und kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung
  • Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes zum Eltern-Kind-Pass: u.a. Erhöhung Inanspruchnahme vulnerabler Gruppen
  • Aufwertung und Kompetenzerweiterung bei Schulärzten
  • Schaffung von Kinder-Primärversorgungseinrichtungen

Angemessener Wohnraum

  • Schaffung von mehr sozialem Ausgleich im Bereich Wohnen, der auch Kindern zugutekommt
  • Erhöhung der Evidenz zur Betroffenheit von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bei Kindern und Jugendlichen
  • Ziel: bis 2030 soll kein Kind mehr in Österreich von Straßenobdachlosigkeit betroffen sein
  • Reduzierung der Zahl von Kindern, die in Haushalten mit schlechter Wohnqualität (Überbelag, schimmelige und feuchte Räume, dunkle Räume) wohnen müssen

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