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/ ©LPD Steiermark

Erwischt! Deshalb flüchtete Südsteirer bei Kontrolle vor Polizei

Grazer Verkehrspolizisten zogen Mittwochnachmittag, 20. Dezember 2023, einen flüchtenden Pkw-Lenker (63) aus dem Verkehr. Er hatte gefälschte Kennzeichen auf seinem nicht zugelassenen Fahrzeug montiert. Der Mann wird angezeigt.

von Anja Mandler
2 Minuten Lesezeit(268 Wörter)

Kurz vor 14.15 Uhr wurde eine Streife der Verkehrspolizei (VI 2) beim routinemäßigen Streifendienst im Bereich Schönaugürtel auf den Pkw mit LB-Kennzeichen aufmerksam. Dabei sorgten kleine Auffälligkeiten an den grundsätzlich echt aussehenden Kennzeichentafeln für Misstrauen bei den beiden besonders geschulten Polizisten. Über das geöffnete Fenster gaben die Beamten dem 63-Jährigen aus dem Bezirk Leibnitz schließlich die Anweisung, hinter dem Streifenwagen bis zu einer geeigneten Kontrollörtlichkeit zu folgen.

Kurze Flucht

Als sich der Pkw in der Folge hinter dem Polizeifahrzeug eingeordnet hatte, kehrte der Lenker plötzlich und mitten auf der Fahrbahn um und setzte seine Fahrt in die entgegengesetzte Richtung fort. Die Polizisten nahmen umgehend die Verfolgung des flüchtenden Pkw auf und konnten den Lenker bereits nach etwa 50 Metern im Bereich des Schönaugürtels anhalten.

Kennzeichen gefälscht

Bei der folgenden Lenker- und Fahrzeugkontrolle zeigte sich der Südsteirer schließlich geständig, zur Gänze gefälschte Kennzeichen am eigenen Pkw montiert zu haben. Dies deshalb, da ihm die Zulassung für sein Fahrzeug bereits im Oktober dieses Jahres behördlich entzogen worden war. Nicht einbezahlte Versicherungsbeiträge waren ausschlaggebend dafür. Er habe gedacht, die nachgemachten Kennzeichen würden ohnehin nicht als solche auffallen.

Mehrere Anzeigen

Polizisten stellten die Kennzeichen sicher. Den 63-Jährigen erwarten nun mehrere Anzeigen. Neben verwaltungsrechtlichen Anzeige nach dem Kraftfahrgesetz (KFG) und der Straßenverkehrsordnung (STVO), wird der 63-Jährige auch wegen des strafrechtlichen Verdachts der „Urkundenfälschung“ an die Staatsanwaltschaft angezeigt. Denn Kennzeichen fallen im Strafgesetz unter den Begriff der „Urkunden“. 

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