Förderung von Photovoltaikanlagen für 2024 verlängert
Die Förderabwicklung von allen Energieprojekten wird ab 1. Jänner 2024 bei einer Förderstelle gebündelt. Die Antragstellung wird schneller und unbürokratisch auf digitalem Weg möglich sein.
Um die Energiewende in Kärnten zu beschleunigen, das Ausbautempo zu erhöhen und eine regional, unabhängige und krisensichere Energieversorgung sicherzustellen, braucht es verstärkte Investitionen. Insbesondere der Umstieg von fossilen Heizungs- und Energiesystemen bei Privathaushalten, Unternehmen und öffentlichen Institutionen spielt dabei eine wesentliche Rolle. „Damit uns die Energiewende gelingt, braucht es klare Anreize, damit diese Investitionen auch stemmbar sind. In Kärnten wird es deshalb auch im kommenden Jahr die österreichweit hohen Förderungen, wie im bisherigen Ausmaß geben. Damit stärken wir auch den Wirtschaftsstandort und unterstützen jeden, der in die Energiewende investiert“, betont Energielandesrat Sebastian Schuschnig. Die bestehenden Energieförderungen wurden deshalb um ein weiteres Jahr verlängert.
Wer ist förderberechtigt?
Weiterhin gefördert werden Photovoltaikanlagen mit den dazugehörigen PV-Stromspeichern, thermische Solaranlagen sowie Fernwärmeheizungsanlagen, Fernwärmeanschlüsse, Holzheizungsanlagen sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Anlagen. „Mit dem Fokus auf die Eigenversorgung“, wie Schuschnig betont. So werden beispielsweise Photovoltaikanlagen bei Einfamilienhäusern bis zu 10 kWp mit max. 480 Euro je kWp gefördert, zusätzlich können Stromspeicher mit bis zu 350 Euro je kWh Nennkapazität gefördert werden. Bei Fernwärmeanschlüssen beteiligt sich das Land Kärnten beispielsweise bis zur Hälfte der Investitionskosten. Förderberechtigt sind Unternehmen, Privathaushalte, Landwirte, Privatzimmervermieter sowie Vereine und öffentliche Institutionen. Die bestehenden Sanierungs- und Neubauförderungen im Wohnbaubereich bleiben bestehen. Auch Gemeinden werden durch eine besonders hohe Fördersumme bei der Umrüstung von Anlagen unterstützt.
Förderprogramme werden gebündelt
Ab 2024 werden die bisher getrennten Förderprogramme zu einer neuen Energieförderungsrichtlinie gebündelt, um künftig noch schneller und unbürokratischer die passende Unterstützung zu finden. „Alle Förderanträge für sämtliche erneuerbare Ausbauprojekte werden damit erstmals bei einer Förderstelle zusammengefasst. Damit sollen Anträge künftig effizienter bearbeitet werden, Doppelgleisigkeiten bei der Prüfung von Unterlagen abgebaut und bürokratische Aufwendungen verringert werden. Vor allem soll das Tempo der Bearbeitung durch digitale Unterstützung erhöht werden“, so Schuschnig und ergänzt, dass die Antragstellung künftig digital über die Homepage des Amtes der Kärntner Landesregierung möglich ist. Im Rahmen der neuen Energiestrategie sollen bis Mitte 2024 die künftigen Förderschwerpunkte festgelegt werden, um die Zielerreichung der neuen Strategie in höchstmöglichem Ausmaß zu unterstützen. „Wir wollen damit unsere Ausbauziele und die Versorgungssicherheit weiter erhöhen“, ist Schuschnig überzeugt.