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/ ©Montage: Pixabay/Alexas Fotos & Pexels/Andrea Piacquadio

Diese Personengruppe kann ab 2024 auch in „Pension“ gehen

Eine wichtige Forderung von Menschen mit Behinderung in Tageswerkstätten wird mit 1. Jänner 2024 in der Steiermark umgesetzt: Sie können – wie Menschen ohne Behinderung – in Pension gehen.

von Elisa Auer Elisa Auer 5 Minuten Redaktion
3 Minuten Lesezeit(536 Wörter)
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Konkret bedeutet die Neuregelung, dass Menschen mit Behinderung nunmehr tageweise zwischen einer Beschäftigung und dem Aufenthalt in ihrer Wohneinrichtung wählen können. Dazu werden die personellen Ressourcen aufgestockt, um eine optimale Betreuung in den Wohneinrichtungen auch tagsüber zu ermöglichen. Eine entsprechende Novelle der BHG-Verordnung hat die Landesregierung auf Antrag von Soziallandesrätin Doris Kampus am Donnerstag, den 21. Dezember beschlossen.

Für zwei Personengruppen

Eingeführt wird dieses Modell der „Altersteilzeit” in einem ersten Schritt für zwei Personengruppen – für Menschen mit dem höchsten Grad an Behinderung über 50 Jahre und für Menschen mit einem hohen Grad an Behinderung, die älter als 60 Jahre sind. Zusammengerechnet handelt es sich um rund 260 Menschen in der Steiermark, die die neue Leistung in Anspruch nehmen können, aber nicht müssen. Im Sozialbudget sind für diese Maßnahme 8,6 Millionen Euro vorgesehen. In den ersten sechs Monaten gibt es eine individuelle Übergangs- und Erprobungsphase für Menschen mit Behinderung in der Altersteilzeit – sie können aber auch in die Vollzeitbeschäftigung zurückkehren. Zwischen 60 und 65 Jahren können Betroffene in Altersteilzeit arbeiten oder zur Gänze in Pension gehen. Ab 65 Jahren gibt es dann keine Altersteilzeit mehr.

Lebensqualität soll gesichert werden

Das Ziel der neuen Maßnahmen ist es, einen weiteren Schritt für eine inklusive Steiermark zu setzen, die Lebensqualität der Menschen mit Behinderung auch im fortgeschrittenen Alter abzusichern und ihnen ein selbstbestimmtes Leben auch in dieser Phase des Älterwerdens zu ermöglichen. Die Alltagsbegleitung in den Wohneinrichtungen wird sich dabei an ihrem individuellen Bedarf orientieren und soll vor allem die Beteiligung am gesellschaftlichen Leben, aber auch Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten sicherstellen. Wichtig ist darüber hinaus, dass alle finanziellen Leistungen für Menschen mit Behinderung in Altersteilzeit unverändert aufrecht bleiben. Die Leistung muss bei den Bezirkshauptmannschaften beziehungsweise dem Magistrat Graz beantragt werden.

NEOS Steiermark loben Schritt zur Pensionsregelung

Die NEOS Steiermark begrüßen die Entscheidung der Landesregierung, eine Pension für Menschen mit Behinderungen in Tageswerkstätten einzuführen, als bedeutenden Schritt in Richtung UN-Behindertenkonvention. Robert Reif, NEOS-Landtagsabgeordneter, äußerte sich erfreut darüber: „Die langjährige Forderung der NEOS nach einer Pensionsregelung für Menschen mit Behinderungen wird nun endlich umgesetzt. Dies ist ein weiterer Schritt für eine inklusivere Steiermark.“ Dennoch betonte Fiona Fiedler, steirische NR-Abgeordnete und Inklusionssprecherin, die Notwendigkeit weiterer Fortschritte: „Die Einführung der Pensionsregelung ist ein bedeutsamer Schritt in Richtung Inklusion. Es ist nun wichtig, dass das Ziel der Umstellung von Taschengeld auf Lohn in Tageswerkstätten schnellstmöglich erreicht wird.“

Inklusion in Tageswerkstätten: KPÖ begrüßt neue Pensionsmöglichkeit

Die KPÖ Steiermark begrüßt das neue Altersteilzeit- und Pensionsmodell für Menschen mit Behinderung in Tageswerkstätten ab Januar. Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler sieht darin einen wichtigen Schritt zur inklusiven Steiermark. Trotzdem mahnt sie zu weiteren Maßnahmen und plant einen Aktionstag für die Rechte von Menschen mit Behinderung am 19. Januar. Klimt-Weithaler fordert einen ressortübergreifenden Aktionsplan und konkrete Verbesserungen wie einen echten Lohn statt Taschengeld in Tageswerkstätten sowie eine Erhöhung der Ausgleichstaxe. Die KPÖ wird weiterhin Druck für diese Veränderungen ausüben, so heißt es in einer Presseaussendung.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 21.12.2023 um 15:54 Uhr aktualisiert
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