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Gerichtstermin fixiert: Lokführer sitzt nach Zugunglück auf Anklagebank

Jener Lokführer (36) der vor fast einem Jahr in Fürnitz ein Signal überfahren hatte, steht am 16. Jänner 2024 in Villach vor Gericht. Es droht ihm im Höchstfall ein Jahr Haft. Auch ein Freispruch ist nicht ganz auszuschließen.

von Manfred Wrussnig
2 Minuten Lesezeit(417 Wörter)

Der Fall schien eigentlich klar: Dem aus Deutschland stammende Lokführer, der von einem Anwalt einer Wiener Kanzlei vertreten wird, wird Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vorgeworfen, weil es am 20. Jänner 2023 in Fürnitz zu einer sogenannten Flankenfahrt kam. Diese „Flankenfahrt“ passiert dann, wenn man einem entgegenkommenden Zug nicht frontal, sondern seitlich, also in die Flanke fährt. Der Lokführer, der mit einem Güterzug eines privaten Betreibers unterwegs war, hatte damals ein Signal überfahren. So viel stand sofort fest. Die Folgen waren fatal: Waggons gerieten in Brand, 80.000 Liter Kerosin versickerten im Erdreich. Verletzte gab es zum Glück keine. Ob an dem Unfall auch die ÖBB eine Mitschuld haben, wird jetzt wohl der Richter zu entscheiden haben.

Zugsicherungssystem defekt

Fest steht nämlich, dass bei der Lok ein Zugsicherungssystem defekt war, welches der Lokführer, der aus Italien kam, vorschriftsmäßig in Tarvis der Österreichischen Bahn am Villacher Westbahnhof vorab angezeigte. Kein unwichtiges System, denn es bremst eine Zuggarnitur automatisch, wenn ein auf Rot gestelltes Signal überfahren wird. Trotz des Ausfalles dieses Systems bekam der Lokführer von den ÖBB die Erlaubnis, zur Reparatur des Systems mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 100 Stundenkilometern bis nach Villach zu fahren. Aber weil der Teufel bekanntlich nicht schläft, übersah der Lokführer – er war nachts und bei angeblich schlechter Sicht unterwegs – ein auf Rot gestelltes Vorsignal, von dem er später glaubte, es doch bemerkt, es aber auf „Grün“ gestellt gesehen zu haben. Ein Irrtum, wie es ein Sachverständiger später erhoben hat. Wäre das Zugsicherungssystem in diesem Augenblick funktionsfähig gewesen, wäre automatisch eine Schnellbremsung erfolgt. So kam es wenige hundert Meter weiter zu dem fatalen Zusammenstoß mit einem weiteren Güterzug, dem er in die Flanke fuhr.

Freispruch ist nicht ganz auszuschließen

Die Schuldfrage genau zu herausarbeiten, wird die Aufgabe des Verteidigers werden. Auch ein Sachverständiger, der alles rund um den Unfall mit Akribie erhoben hat, wird zu Wort kommen. „Ein Freispruch des Lokführers ist daher nicht ganz auszuschließen, oder möglicherweise gibt es wegen Mitverschuldens der ÖBB nur eine kleine Geldstrafe“, so ein Jurist, der sich mit dem Fall beschäftigt hat. Der angerichtete Sach- und Flurschaden ist im jeden Fall durch Versicherungen gedeckt. Übrigens: Die ÖBB haben schon reagiert. Bei Ausfall eines Zugsicherungssystems darf nur mehr höchstens mit 50 Stundenkilometern gefahren werden. Für den Lokführer gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

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