Besucher rutscht vor Pflegeheim aus und stirbt: Heim schiebt Verantwortung auf Pflegekraft
Vor einem Pflegeheim soll es zu einem folgenschweren Unfall gekommen sein. Ein Besucher rutschte auf eisigem Gelände aus und verletzte sich so schwer, dass er bald darauf im Krankenhaus verstarb. Ermittlungen laufen.
Zu Winterbeginn soll sich vor einem Kärntner Pflegeheim ein folgenschwerer Unfall zugetragen haben. „Ein Besucher rutschte auf dem offenbar eisigen Freigelände des Pflegeheims aus und verletzte sich so schwer, dass er bald darauf im Krankenhaus verstarb“, teilt der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) in einer aktuellen Aussendung mit. Nähere Details zu dem tragischen Vorfall sind noch nicht bekannt.
Ermittlungen: Schiebt Heimbetreiber Verantwortung auf Pflegekraft?
Anita Ogris, Fachexpertin der Gewerkschaft vida, kritisiert das vermeintliche Vorgehen des Heimbetreibers. „So wie jeder andere ist natürlich auch der Heimbetreiber für die Organisation eines Winterdienstes verantwortlich und muss darauf achten, dass die zu seiner Einrichtung gehörenden Gehwege sicher benutzbar sind. Weil er sich scheinbar nicht darum gekümmert hat, kam es zu diesem schrecklichen Unfall“, erklärt Ogris. Anstatt die Verantwortung zu übernehmen, habe der Dienstgeber den ermittelnden Behörden aber eine Pflegekraft als Verantwortliche genannt, die sich an diesem Tag im Dienst befand, so die Vorwürfe. „Die Kollegin wurde zur Einvernahme beordert und hat sich völlig verzweifelt an uns gewandt – sie wird aktuell als Beschuldigte geführt. Als diplomierte Pflegekraft ist sie aber selbstverständlich nicht für die Anlagensicherheit des Betriebs zuständig, dafür gibt es ja schließlich eine Hausleitung. Es würde unserer Ansicht nach auch der Kärntner Heimverordnung widersprechen, wenn der diplomierte Dienst angehalten würde, größere nicht-pflegerische Zuständigkeiten zu übernehmen!“, so Orgis. Zudem sei erst nach dem Unfall eine schriftliche Weisung des Dienstgebers erfolgt, dass an Wochenenden die anwesende diplomierte Pflegekraft den Winterdienst übernehmen soll. „Das ist keinesfalls zulässig, das wurde uns auch schon von Seiten des Landes bestätigt“, erklärt die Expertin.
Kein Einzelfall?
Abschließend weist die Gewerkschafterin noch darauf hin, dass Fälle, in denen Pflegekräfte tätigkeitsfremde Aufgaben übernehmen müssen, häufig vorkommen: „Nachdem das Land Kärnten vor allem die Anwesenheit von Pflegekräften vorschreibt, gibt es „kreative“ Dienstgeber, die sie dann auch für nicht pflegerische Tätigkeiten einsetzen und sich so teilweise nicht vorgegebenes Personal sparen“, weiß Orgis. Dies widerspreche jedoch der Heimverordnung. „Betroffene Beschäftigte können sich jederzeit an uns wenden, wir übernehmen dann auch die Information der zuständigen Behörden.“ So schlimm wie im aktuellen Fall ende es zum Glück selten.