Diese Kärntner Gemeinde erlaubt Feuerwerke zu Silvester
Feuerwerke, verbieten oder nicht? Das ist eine Diskussion, die seit Jahren rund um die Weihnachten aufkommt. Die Stadtgemeinde Wolfsberg schafft dazu Klarheit: Hier ist das Schießen erlaubt, mit einigen Ausnahmen.
Bürgermeister Hannes Primus (SPÖ) gibt heuer wieder in der Silvesternacht in Wolfsberg die Verwendung von Klein-Feuerwerken per Verordnung frei: Die Erlaubnis gilt für das Ortsgebiet in der Zeit vom 31. Dezember 2023, 23.30 Uhr bis 1. Jänner 2024, 1 Uhr. „Man soll die Möglichkeit haben, den Jahreswechsel traditionell zu feiern. Ich bitte aber um Rücksichtnahme gegenüber Menschen und Tieren“, fügt Primus hinzu.
Mit einigen Ausnahmen
Erlaubt sind demnach Feuerwerkskörper der Klasse II (Silvesterraketen, div. Fontänen, Römische Lichter, Feuerräder, Feuertöpfe etc.). Die Erlaubnis gilt für den Bereich innerhalb der Hinweiszeichen „Ortstafel“ und „Ortsende“. Von der Erlaubnis ausgenommen ist der Bereich der Altstadt.
Welche Feuerwerkskörper fallen in die Kategorie F2?
Kategorie F 2
Mindestalter 16 Jahre: Diese stellen eine geringe Gefahr dar.
Beispiele:
- Vulkane,
- Batteriefeuerwerk,
- Raketen,
- Fontänen,
- Knallfrösche,
- Römische Lichter,
- Knallkörper,
- Sonnen etc.
Quelle: WKO
Verboten bleibt allerdings die Verwendung von Feuerwerkskörpern:
- in unmittelbarer Nähe zum Krankenhaus sowie zu Kirchen, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen und zum Tierheim,
- in der Nähe von leichtentzündlichen Anlagen, wie z.B. Tankstellen,
- in geschlossenen Räumen,
- innerhalb bzw. in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen,
- im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen sowie überall dort, wo eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum besteht