Skip to content
/ ©Kzenon-stock.adobe.com

Tragödie vor Pflegeheim: Heimbetreiber reagiert nach öffentlichem Druck

Der Fall sorgte jüngst in Kärnten für viel Aufsehen: Ein Besucher rutschte auf eisigem Gelände aus und verletzte sich so schwer, dass er bald darauf im Krankenhaus verstarb. Die öffentliche Aufmerksamkeit war groß.

von Sabrina Tischler
Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
2 Minuten Lesezeit(351 Wörter)

Zu Winterbeginn soll sich vor einem Kärntner Pflegeheim ein folgenschwerer Unfall zugetragen haben. „Ein Besucher rutschte auf dem offenbar eisigen Freigelände des Pflegeheims aus und verletzte sich so schwer, dass er bald darauf im Krankenhaus verstarb“, teilte der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) mit. Nicht nur wegen der Tragödie, sondern auch wegen der Reaktion des Heimbetreibers sorgte der Fall für viel Aufsehen.

Ermittlungen laufen

Anita Ogris, Fachexpertin der Gewerkschaft vida, kritisierte: „So wie jeder andere ist natürlich auch der Heimbetreiber für die Organisation eines Winterdienstes verantwortlich und muss darauf achten, dass die zu seiner Einrichtung gehörenden Gehwege sicher benutzbar sind. Weil er sich scheinbar nicht darum gekümmert hat, kam es zu diesem schrecklichen Unfall“. Anstatt die Verantwortung zu übernehmen, habe der Dienstgeber den ermittelnden Behörden aber eine Pflegekraft als Verantwortliche genannt, die sich an diesem Tag im Dienst befand, so die Vorwürfe.

Pfleger nicht für Anlagen verantwortlich

Das Problem ist allerdings: Als diplomierte Pflegekraft ist sie nicht für die Anlagensicherheit des Betriebs zuständig, dafür gebe es ja schließlich eine Hausleitung, heißt es von der ÖGB. „Es würde unserer Ansicht nach auch der Kärntner Heimverordnung widersprechen, wenn der diplomierte Dienst angehalten würde, größere nicht-pflegerische Zuständigkeiten zu übernehmen“, so Ogris.

Öffentliche Aufmerksamkeit zeigte Wirkung

Es war genau jenes Vorgehen, dass für Kritik sorgte und das Pflegeheim reagierte bereits auf jene. Laut der ÖGB habe die öffentliche Aufmerksamkeit erste Wirkung gezeigt. Der Heimbetreiber hat nämlich eine schriftliche Weisung, mit Gültigkeit ab dem heutigen Datum, an die Beschäftigten des Pflegeheims ausgegeben.

Gibt Heim nun nach?

Demnach ist die vorangegangene Dienstanweisung bezüglich der Außenanlage ersetzt worden. Statt des Pflegepersonals wurde nun der Maschinenring Kärnten/Gurk mit Schneeräumung, Streuung und Eisfreihaltung im Außenbereich des Pflegeheims beauftragt. „Es wird in der Weisung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Pflegepersonal nun ausschließlich jenen Tätigkeiten nachzugehen hat, die im jeweiligen Berufsbild des GuK-Berufes vorgesehen sind“, so der ÖGB am heutigen Samstag.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 23.12.2023 um 13:56 Uhr aktualisiert

Artikel zum Thema:

Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.

Mehr Interessantes