
Pensionen werden erhöht: Wie viel mehr aufs Konto kommt
Im kommenden Jahr erwartet Pensionisten eine erfreuliche Nachricht: Die Pensionen werden erhöht! Erfahre, wie viel mehr bald auf dein Konto fließt.
Ab dem 1. Januar 2024 werden die Pensionen erhöht, je nachdem, wie hoch dein monatliches Gesamtpensionseinkommen (vor Steuern) ist. Die Pensionen werden um 9,7 Prozent erhöht. Außerdem wird eine Schutzklausel eingeführt, um einen potenziellen Wertverlust für den kommenden Pensionsjahrgang zu verhindern.
So sieht die Erhöhung aus:
- Bis zu 5.850 Euro monatlich erfolgt eine Erhöhung um 9,7 Prozent.
- Über 5.850 Euro monatlich steigt der Betrag um 567,45 Euro.
Eine Schutzklausel wurde eingeführt
Um sicherzustellen, dass Rentner, die 2024 in Rente gehen, nicht finanziell benachteiligt werden, wurde eine Regel eingeführt. Diese Regel gleicht die niedrigere Zahl für die Anpassung der Renten an, indem sie einen Erhöhungssatz von 6,2 Prozent anwendet. Sie betrifft etwa 95 Prozent der Personen, die 2024 erstmals Rente beziehen und spezielle Anforderungen erfüllen.
Häufig gestellte Fragen
Für Menschen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, regelt das Allgemeine Pensionsgesetz (APG) das Pensionssystem für alle Versicherten. Unterschieden werden die Modelle nämlich nach deinem Beruf, also ob Arbeiter, Angestellte, Selbständige oder Landwirte.
Männer können in der Regel mit 65 Jahren und Frauen mit 60 Jahren in Regelalterspension gehen. Ab dem Jahr 2024 soll das Frauenpensionsalter jedoch stufenweise angehoben werden. Ab 2033 sollen dann Männer wie Frauen mit 65 Jahren in die Pension gehen dürfen.
Vor dem 1. Dezember 1963 geborene Frauen können mit 60 Jahren in Alterspension gehen, Frauen, die nach dem 1. Juni 1968 geboren sind, erst mit 65 Jahren. Was die Jahre dazwischen betrifft: Hier erfolgt laut Regierung eine Staffelung in Halbjahresschritten.
Sie können dann in Regelalterspension gehen, wenn Sie am Stichtag mindestens 180 Versicherungsmonate (15 Jahre) erworben haben, heißt es auf der Website der Arbeiterkammer. Davon müssen Sie mindestens 84 Versicherungsmonate (7 Jahre) aufgrund einer Erwerbstätigkeit vorweisen. Für Personen mit Versicherungszeiten vor 2005 gelten zusätzlich Regeln.
Als Zeiten der Erwerbstätigkeit gilt darüber hinaus:
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- Zeiten der Selbst- und Weiterversicherung für die Pflege eines nahen Angehörigen ab der Pflegegeldstufe 3 und
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- Zeiten der Selbst- und Weiterversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes.
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- Zeiten der Familienhospizkarenz.
Es gibt verschiedene Arten von Pensionen. Einerseits die Alterspension (Regelalterspension), dass nach den Berufsjahren ausgezahlt wird. Andererseits gibt es auch andere Modelle wie die Altersteilzeit, die vorzeitige Alterspension oder die Berufsunfähigkeitspension. Außerdem gibt es auch Witwenpensionen und Waisenpensionen.