2,4 Mio. Euro für Rechtskosten: Beteiligungsverwaltung unter Kritik
Mangelhafte Rechnungsprüfung, intransparente Personalaufnahme sowie nicht nachvollziehbaren Aufgabenüberschneidungen: Diese Kritikpunkte beinhaltet der Prüfbericht zur Kärntner Beteiligungsverwaltung.
Der Landtag beauftragte den Kärntner Landesrechnungshof (LRH), die Kärntner Beteiligungsverwaltung (K-BV) zu überprüfen. Im Fokus waren die Personal-, Rechts- und Beratungsaufwendungen sowie die Vermögensverwertungen der Jahre 2018 bis 2022. Das Land errichtete die Kärntner Beteiligungsverwaltung im Jahr 2016. Sie übernahm die Beteiligungen der aufgelösten Landesholding und verwaltete diese, zum Beispiel die Kärnten Werbung und den Flughafen Klagenfurt.
Viel Kritik
Am heutigen Freitag wurde der Prüfbericht zur KBV veröffentlicht. Darin findet sich Kritik an einer mangelhaften Rechnungsprüfung und intransparenter Personalaufnahme sowie nicht nachvollziehbaren Aufgabenüberschneidungen. Der größte Kritikpunkt betrifft hohe Kosten für Rechtsberatungen und deren Vergabe ohne Vergleichsangebote, die für den Flughafen und ein Arbeitsrechtsverfahren aufgewendet wurden.
Zigtausende Euro flossen in Wiener Anwaltskanzlei
So seien von 2018 bis 2022 rund 2,4 Millionen Euro für Rechts- und Beratungsaufwendungen ausgegeben worden. Teilweise soll die Kärntner Beteiligungsverwaltung Rechtsvertreter ohne Vergleichsangebote beauftragt haben. In einem Arbeitsrechtsverfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Land Kärnten Beteiligungen GmbH (LKBG) in den Jahren 2021 und 2022 seien rund 405.000 Euro an eine Wiener Anwaltskanzlei geflossen, darunter 11.500 Euro für Druck- und Telefonspesen, was für den LRH „in keinem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Barauslagen“ stand.
Stundensatz von 336 Euro für Reisekosten
Mit derselben Kanzlei hatte die KBV einen Stundensatz von 336 Euro für Reisekosten vereinbart, was dazu führte, dass bei einem Verfahren fast 40.000 Euro für die An- und Abreisen nach Klagenfurt angefallen seien. Bei Stichproben sei auch eine mangelhafte Rechnungskontrolle aufgefallen. So habe die Kanzlei etwa 1.204 Euro für die Durchsicht eines 20-seitigen Protokolls und 476 Euro für die Erstellung eines vierzeiligen Dokumentes verrechnet. „Wir empfehlen der Kärntner Beteiligungsverwaltung, auf eine ordnungsgemäße Rechnungskontrolle zu achten und diese zu verstärken“, sagte LRH-Direktor Günter Bauer.
Aufgabenüberschneidungen kritisiert
Ungereimtheiten habe es auch 2019 bei der Übernahme des Tourismuskatasters gegeben. Dadurch sollten Investoren bei der Schaffung von zusätzlichen Hotelbetten unterstützt werden. Für den LRH war nicht nachvollziehbar, warum die KBV das Projekt anstelle der Kärnten Werbung übernahm. Aufgabenüberschneidungen der KBV mit der BABEG (Kärntner Betriebsansiedelungs- und Beteiligungsgesellschaft) standen gleichermaßen in der Kritik wie intransparente Aufnahmeverfahren von Mitarbeitern.
„Paradies für Rechtsanwälte und Berater“
„Die von der FPÖ initiierte Prüfung der Kärntner Beteiligungsverwaltung (KBV) bestätigt erneut die Misswirtschaft und den rot-schwarzen Postenschacher in den Landesgesellschaften. […] Das hat dazu geführt, dass die Personalkosten explodieren und Günstlinge versorgt wurden. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass die KBV ein Paradies für Rechtsanwälte und Berater ist: Allein von 2018 bis 2022 wurden 2,4 Millionen Euro für Rechts- und Beratungsleistungen ausgegeben! Sogar Reisezeiten wurden mit einem Stundensatz von 336 Euro verrechnet – das ist vollkommen obszön, während sich viele Kärntner das tägliche Leben nicht mehr leisten können“, kritisiert der Kärntner FPÖ-Chef Klubobmann Erwin Angerer.
„Die Politik hat ein gestörtes Verhältnis zu Geld“
„Statt die Menschen zu entlasten, wird weiter munter das Steuergeld verblasen. Nicht nur das Budget des Landes Kärnten, auch der jüngste Bericht des LRH zeigt einmal mehr: Die Politik hat ein gestörtes Verhältnis zu Geld. Nur wer weiß, wie hart es im echten Leben ist, sein Geld zu verdienen, wird auch sorgsam damit umgehen. Es darf für die Politik also keine Selbstverständlichkeit mehr sein, Steuergeld zu bekommen. Sie muss es sich verdienen“, so NEOS-Landessprecher Janos Juvan zum Bericht des LRH.
„Mehrfachzuständigkeiten müssen abgestellt werden“
Das Team Kärnten mahnte in einer Aussendung zu sparsamerem Umgang mit öffentlichen Mitteln durch die KBV. Insbesondere der Umgang mit Rechts- und Beratungskosten würden ins Auge stechen. Bei den Aufgabenüberschneidungen müsse es das Ziel sein, für mehr Klarheit in den Strukturen zu sorgen. „Doppel- und Mehrfachzuständigkeiten sind teuer, nicht zweckmäßig und müssen daher abgestellt werden“, forderte Parteichef Gerhard Köfer. (APA, red 29.12.2023)