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Symbolfoto
Symbolfoto: Person hält verschiedene Geldscheine in der Hand.

Hunderte Euro mehr: Arbeitnehmer können sich über dieses Zuckerl freuen

2024 dürfen sich Arbeitnehmer auf ein Zuckerl seitens der Regierung freuen. Der Finanzminister erklärt, wie du von der kalten Progression profitieren wirst. Die Abschaffung dieser sei dabei das Herzstück der Entlastungsmaßnahme.

von Carolina Jakubovic
1 Minute Lesezeit(127 Wörter)

„Mit der Abschaffung der kalten Progression setzen wir ein klares Zeichen für mehr Gerechtigkeit im Steuersystem. Dieser Schritt entlastet die Bürger nachhaltig, nämlich jedes Jahr aufs Neue. Es ist uns wichtig, dass die Menschen konkret spüren, wie sich ihr verfügbares Einkommen verbessert, besonders in Zeiten steigender Lebenserhaltungskosten. Ich bin froh, dass uns das mit 2023 gelungen ist und auch 2024 kommen die Lohnerhöhungen netto voll an“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Ein Beispiel:

Ein Beispiel: Eine Arbeitnehmerin mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 2.500 Euro erhält im Jahr 2024 als Inflationsausgleich eine Gehaltserhöhung von rund 9 %. Durch die Abschaffung der kalten Progression wird die Arbeitnehmerin mit rund 550 Euro entlastet, wodurch sich das Nettoeinkommen ebenfalls um rund 9 % erhöht, während ohne Abschaffung der kalten Progression der Nettolohn um lediglich rund 7 % zulegen würde.

Mehr als 1,85 Milliarden erspart

Mit der Abschaffung der kalten Progression ist die schleichende Steuererhöhung also beendet. Im ersten Jahr ohne kalte Progression 2023 haben sich die Menschen mehr als 1,85 Milliarden Euro erspart. Im kommenden Jahr sparen sich die Steuerzahler weitere 3,65 Milliarden Euro.

Hunderte Euro mehr: Arbeitnehmer können sich über dieses Zuckerl freuen
©Bundesministerium für Finanzen
Beispiele für die Wirkung der kalten Progression

Kalte Progression

Die kalte Progression ist ein Phänomen, das Steuerzahler unbemerkt belastet. Sie tritt auf, wenn Einkommen mit der Inflation steigen, die Tarifstufengrenzen und Absetzbeträge in der Lohn- und Einkommensteuer aber statisch bleiben. Das führt dazu, dass Bürger einen höheren Teil ihres Einkommens versteuern müssen und das Einkommen an Kaufkraft verliert.

Seit 1. Jänner 2023 wurde die kalte Progression zum Teil abgeschafft. Dadurch werden die Tarifstufen an die Inflation angepasst. Mit dem Progressionsrechner können Sie Ihr künftiges Einkommen berechnen (Modellrechnung; Sachbezüge, Freibeträge und Pendlerpauschale sowie Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden aktuell im Kalte Progression Rechner nicht berücksichtigt – bitte nutzen Sie den Brutto-Netto Vergleichsrechner). Basis für die Berechnung der „neuen“ Steuerstufen ist die Inflationsrate von Juli des vorangegangenen Jahres bis Juni des laufenden Jahres. Der Basis-Wert für die Anpassung 2024 beträgt somit 9,9 % (Juli 2022 bis Juni 2023).

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