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Bluttat in Wetzelsdorf: 29-Jähriger wegen Doppelmordes vor Gericht

Im April ereignete sich in Graz ein schockierender Vorfall: Ein 29-Jähriger aus Oberösterreich soll seine Freundin ermordet haben. Auch an einem zweiten Tod soll er schuld sein. Er muss sich nun wegen Doppelmordes verantworten.

von Elisa Auer Elisa Auer 5 Minuten Redaktion
2 Minuten Lesezeit(279 Wörter)
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Die Schreckenstat ging im April 2023 österreichweit durch die Meiden. Ein Oberösterreicher soll in Wetzelsdorf seine Freundin (39) erstochen haben. Daraufhin sei er mit dem Auto geflüchtet und habe dabei einen Verkehrsunfall verursacht, bei ein 31-jähriger Lenker, in welchen der Oberösterreicher gerast sein soll, ums Leben kam. Der 29-Jährige wurde bei dem Unfall selbst schwer verletzt und konnte deshalb erst zu einem späteren Zeitpunkt von der Polizei vernommen werden.

Verkehrsunfall vorsätzlich verursacht

Ein psychiatrisches Gutachten soll die Zurechnungsfähigkeit des Oberösterreichers ergeben haben, er sei als gefährlich einzustufen, wie Christian Kroschl, Specher der Staatsanwaltschaft im November gegenüber dem „Oberösterreichischen Volksblatt“ berichtete. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Verlegung des Angeklagten in ein „forensisch-therapeutisches Zentrum. Es wird davon ausgegangen, dass der Verkehrsunfall vorsätzlich verursacht wurde, bei welchem ein zusätzliches Menschenleben gefordert wurde. Aus diesem Grund muss sich der 29-jährige Oberösterreicher vor Gericht verantworten, Doppelmord lautet die Anklage.

Oberösterreicher auf Anklagebank

Der Termin für den Prozess wurde fixiert. Am kommenden Freitag, den 12. Jänner muss sich der 29-Jährige vor der Staatsanwaltschaft Graz verteidigen. Laut „Steirerkrone“ soll sich der Angeklagte für den Mord an der 39-Jährigen geständig zeigen. Bezüglich des zweiten Vorwurfes soll er angegeben haben, dass es sich dabei um keine vorsätzliche Tötung gehandelt habe. Er wollte ursprünglich gegen eine Tunnelwand fahren, sei jedoch von einer Verletzung, die er während der Fahrt an seinem Arm entdeckte, abgelenkt worden und deshalb auf die Gegenfahrbahn gekommen sein. Darüber wird am Freitag entschieden. Bis es zu einem Urteil kommt, gilt die Unschuldsvermutung.

Hilfe rund um die Uhr

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