
Mehr Radarkontrollen & Tempo 30: Neue Regelung gilt ab Sommer 2024
Die Regierung präsentierte am heutigen Mittwoch eine neue StVO-Novelle: Für die Gemeinden und Städte wird es künftig leichter, Tempo 30-Limits und Geschwindigkeitskontrollen umzusetzen.
Die Novelle geht mit heutigem Mittwoch in Begutachtung und soll dann im Sommer 2024 inkrafttreten. Im Vordergrund der Novelle steht die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. So soll vor allem auch die Zahl der Verkehrstoten und Unfällen an sich durch Geschwindigkeitsreduktionen eingedämmt werden. Der VCÖ begrüßt die StVO-Novelle – mehr dazu hier.
Mehr Tempo 30
Nun wird es ab Sommer 2024 für Bürgermeister leichter sein, Tempo 30 im Ortsgebiet umzusetzen. Bisher war das mit einem großen bürokratischen Aufwand verbunden. Unter der Voraussetzung, dass es für mehr Verkehrssicherheit sorgt, kann die Höchstgeschwindigkeit im Bereich von Orten mit Schutzbedürfnis verringert werden. Zu derartigen Orten zählen Schulen, Kindergärten, Spielplätze, Krankenhäuser und Altersheime. Diese Maßnahme wird dort ausgeführt, „wo es die Situation erfordert, aber nicht aus Jux und Tollerei“, wie Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) ausführte.
Mehr Radarkontrollen
Hinzu kommt auch, dass die Durchführung von Radarkontrollen leichter wird. Bürgermeister können künftig selbst Radarkästen in sensiblen Bereich aufstellen lassen. Bisher konnten nur Gemeinden und Städte mit eigenem Wachkörper solche Tempokontrollen durchführen. Gemeinden und Städte können beim Land eine Kontrollerlaubnis beantragen. Karner geht davon aus, dass so die Exekutive entlastet wird.